Übersetzer Testierfähigkeit Bosnisch - Deutsch gesucht?

Auf uebersetzer.eu finden Sie Bosnisch – Übersetzer.

Unsere gelisteten Testierfähigkeit - Übersetzungsbüros übersetzen Ihnen dabei gern innerhalb weniger Tage oder manchmal gar Stunden Ihre Dokumente und Urkunden (z.B. Testierfähigkeit) in der Sprache Bosnisch. Es sind bei uns mehr als eintausend Übersetzer gelistet, die Ihnen bei Ihrer Testierfähigkeit - Übersetzung von Bosnisch nach Deutsch gern zur Verfügung stehen.


Ausgewählte Testierfähigkeit Bosnisch - Deutsch Übersetzer im Überblick:

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Beeidigter Dipl. Übersetzer, Tel.: 45 30 18 03 Stephan Katic

Amsterdamer Straße 6, 13347 Berlin

Allg. beeidigter Dipl. - Übersetzer Übersetzungen Englisch Deutsch Kroatisch Serbisch BerlinÜbersetzer-Profil:Tätigkeit: ab 2004 Für die Berliner Gerichte und Notare allgemein beeidigter Dolmetscher der englischen, serbischen und kroatischen Sprache ...
Übersetzer für Bosnisch - Deutsch und Dolmetscher für Bosnisch - Deutsch

gelistet in: Übersetzer Testierfähigkeit Bosnisch - Deutsch

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Afrim Mjeku

Röntgenstr. 19, 53177 Bonn

ZeMIUSÜbersetzer-Profil:Allgemeine Beeidigung und Ermächtigung nach dem Dolmetscher- und Übersetzergesetz NRW Sie möchten neue Sprachen lernen und/ oder mehr über ...
Übersetzer für Bosnisch - Deutsch und Dolmetscher für Bosnisch - Deutsch

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AG Sprachendienst (BDÜ) • Verhandlungsdolmetscher • Konferenzdolmetscher

Weyertal 47, 50937 Köln

Beglaubigte Übersetzungen • vereidigte Dolmetscher • Urkundenübersetzungen • FachübersetzungenÜbersetzer-Profil:Stichwörter, Firmentätigkeit:> Beglaubigte Übersetzungen, Dolmetschen, Konferenzdolmetscher, > Albanisch, Arabisch, Armenisch, Bosnisch, ...
Übersetzer für Bosnisch - Deutsch und Dolmetscher für Bosnisch - Deutsch

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Testierfähigkeit

Die Testierfähigkeit ist ein Begriff aus dem deutschen Erbrecht und beschreibt die Fähigkeit wirksam ein Testament einrichten zu können. Abzugrenzen ist die Testierfähigkeit von der allgemeinen Geschäftsfähigkeit, die im ersten Teile des BGB geregelt ist. Voll testierfähig ist eine Person mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
Ab diesem Zeitpunkt kann diese eigenständig ein Testament errichten. Minderjährige die bereits das 16. Lebensjahr erreicht haben, sind hingegen beschränkt testierfähig. Das bedeutet, dass lediglich solche Formen von Testamenten erlaubt sind, bei denen eine Beratung durch einen Notar erforderlich ist. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Minderjährige vor unüberlegten Verfügungen bewahrt wird.
Übersetzer für Bosnisch - Deutsch für Ihre Übersetzung der Testierfähigkeit können Sie bei uns auf uebersetzer.eu finden.


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