Übersetzer Testierfähigkeit Chinesisch - Deutsch gesucht?
Auf uebersetzer.eu finden Sie Chinesisch – Übersetzer.
Unsere gelisteten Testierfähigkeit - Übersetzungsbüros übersetzen Ihnen dabei gern innerhalb weniger Tage oder manchmal gar Stunden Ihre Dokumente und Urkunden (z.B. Testierfähigkeit) in der Sprache Chinesisch. Es sind bei uns mehr als eintausend Übersetzer gelistet, die Ihnen bei Ihrer Testierfähigkeit - Übersetzung von Chinesisch nach Deutsch gern zur Verfügung stehen.
Ausgewählte Testierfähigkeit Chinesisch - Deutsch Übersetzer im Überblick:
Graf-Adolf-Platz 1-2, 40213 Düsseldorf
SPKG BATTENSTEIN GmbH Beeidigte Fachübersetzer und Dolmetscher RECHT / WP / STEUERNÜbersetzer-Profil:Geschäftsführung der SPKG BATTENSTEIN GmbH
Dipl.-Kfm. Marc P. Battenstein
Gudrun Battenstein Dolmetscherin / Gründerin der SPKG BATTENSTEIN GmbH ...
Übersetzer für Chinesisch - Deutsch und Dolmetscher für Chinesisch - Deutschgelistet in: Übersetzer Testierfähigkeit Chinesisch - Deutsch
Röntgenstr. 19, 53177 Bonn
ZeMIUSÜbersetzer-Profil:Allgemeine Beeidigung und Ermächtigung nach dem Dolmetscher- und Übersetzergesetz NRW
Sie möchten neue Sprachen lernen und/ oder mehr über ...
Übersetzer für Chinesisch - Deutsch und Dolmetscher für Chinesisch - Deutschgelistet in: Übersetzer Testierfähigkeit Chinesisch - Deutsch
Blutenburgstraße 17, 80636 München
A2E Ostasien-SprachendiensteÜbersetzer-Profil:20 Jahre Erfahrung als Dolmetscher und Übersetzer
Simultandolmetschen in allen 4 Hauptsprachen (Japanisch, Chinesisch, Englisch, Deutsch) in alle ...
Übersetzer für Chinesisch - Deutsch und Dolmetscher für Chinesisch - Deutschgelistet in: Übersetzer Testierfähigkeit Chinesisch - Deutsch
Florianstr. 10a, 92353 Postbauer-Heng bei Nürnberg
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Testierfähigkeit
Die Testierfähigkeit ist ein Begriff aus dem deutschen Erbrecht und beschreibt die Fähigkeit wirksam ein Testament einrichten zu können. Abzugrenzen ist die Testierfähigkeit von der allgemeinen Geschäftsfähigkeit, die im ersten Teile des BGB geregelt ist. Voll testierfähig ist eine Person mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
Ab diesem Zeitpunkt kann diese eigenständig ein Testament errichten. Minderjährige die bereits das 16. Lebensjahr erreicht haben, sind hingegen beschränkt testierfähig. Das bedeutet, dass lediglich solche Formen von Testamenten erlaubt sind, bei denen eine Beratung durch einen Notar erforderlich ist. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Minderjährige vor unüberlegten Verfügungen bewahrt wird.
Übersetzer für Chinesisch - Deutsch für Ihre Übersetzung der Testierfähigkeit können Sie bei uns auf uebersetzer.eu finden.