Übersetzer Deutsch - Arabisch Kaufvertrag Mainz

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Wilhelm-Theodor-Roemheld-Str. 14, 55130 Mainz

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Übersetzer für Deutsch - Arabisch




Kaufvertrag

Zivilrechtlich ist im Bürgerlichen Gesetzbuch auch der Kaufvertrag geregelt. Beim Kaufvertrag ist der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Hierbei verpflichtet sich der Käufer dem Verkäufer den vereinbarten Preis zu zahlen und der Verkäufer verpflichtet sich die Kaufsache frei von Sachmängeln und Rechtsmängeln zu verschaffen. Ein Kaufvertrag kann grundsätzlich formlos, also auch mündlich, geschlossen werden. Zum empfehlen ist aber auf jeden Fall jeden wichtig Kaufvertrag schriftlich zu fixieren. Im deutschen Recht muss der Verkäufer dem Käufer das Eigentum an der Kaufsache übertragen. Dies geschieht nicht schon bei Vertragsschluss, also zum Beispiel beim schriftlichen Vertrag mit Unterzeichnung des Vertrags, sondern der Verkäufer muss die Sache noch aktiv übergeben bzw. das Eigentum verschaffen (Abstraktionsprinzip). Ist die Kaufsache mangelhaft, hat der Erwerber folgende Rechte: Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und ggf. Schadensersatz oder Aufwendungsersatz.Übersetzer für Deutsch [ Zielsprache] in Mainz für Ihre Kaufvertragsübersetzung können Sie auf uebersetzer.eu bequem online kostenlos nach PLZ und Ort suchen.



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