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Dipl. Päd. GEORGE GEORGIAN

Ostpreußenstraße 5, 95497 Goldkronach

Übersetzungsservice | Allgemein beeidigter Dolmetscher und ermächtigter ÜbersetzerÜbersetzer-Profil:Seit 1998 allgemein beeidigt und ermächtigt. -Gerichte, -Notare, -Ämter des Freistaates -Privatkunden
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gelistet in: Übersetzer Urteil Deutsch - Armenisch




Urteil

Mit Urteil bezeichnet man in einem gerichtlichen Verfahren die Entscheidung des Gerichts über einen streitigen Gegenstand. Urteile werden oft nach einer mündlichen Verhandlung erlassen. Nach § 417 BGB sind Urteile öffentliche Urkunden und begründen damit den vollen Beweis ihren Inhalts. Urteile kann man mit bestimmten Rechtsmitteln angreifen. Diese müssen fristgerecht gegen das Urteil eingelegt werden und führen dazu, dass eine höhere Instanz sich noch einmal mit dem Urteil beschäftigt und dieses ggf. aufhebt. Übersetzer für Deutsch - Armenisch übersetzen Urteile für Sie.


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