Übersetzer Deutsch - Französisch Kaufvertrag Hamburg

Deutsch Französisch – Übersetzer in Hamburg finden Sie auf unserem Portal uebersetzer.eu. Die gelisteten Übersetzungsbüros übersetzen Ihnen dabei gern innerhalb weniger Tage oder manchmal gar Stunden Ihre Dokumente und Urkunden (z.B. Kaufvertrag) in der Sprache Deutsch. Es sind bei uns mehr als eintausend Übersetzerinnen und Übersetzer gelistet, die Ihnen bei Ihrer Kaufvertrag - Übersetzung von Deutsch nach Französisch im Ort Hamburg gern behilflich sind.


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Dorothea Sabirowsky

Lottbeker Feld 43, 22359 Hamburg
Übersetzer-Profil:Ich übersetzte als vereidigte und ermächtigte Übersetzerin und bin ich auf der offiziellen bundesweiten Liste der vereidigten Dolmetscher und ...
Übersetzer für Deutsch - Französisch und Dolmetscher für Deutsch - Französisch


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Stefan Kesting

Alsterufer 1, 20354 Hamburg

Coeler Rechtsanwälte - Steuerberater
Übersetzer für Deutsch - Französisch


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Prof. Dr.Christiane J. Driesen

Kanalstr. 16, 22085 Hamburg

CJD
Übersetzer für Deutsch - Französisch und Dolmetscher für Deutsch - Französisch


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R. BOUIN

Ziethenstr. 2b, 22041 Hamburg

Übersetzer für Deutsch - Französisch und Dolmetscher für Deutsch - Französisch


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tolingo Übersetzungsbüro GmbH

Planckstraße 13, 22765 Hamburg

tolingo Übersetzungsbüro GmbH HamburgÜbersetzer-Profil:tolingo.de - Wir übersetzen Texte zu jeder Zeit mit den weltweit besten Übersetzern. tolingo ist die 24-Stunden-Online-Übersetzungsplattform mit ...
Übersetzer für Deutsch - Französisch und Dolmetscher für Deutsch - Französisch




Kaufvertrag

Zivilrechtlich ist im Bürgerlichen Gesetzbuch auch der Kaufvertrag geregelt. Beim Kaufvertrag ist der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Hierbei verpflichtet sich der Käufer dem Verkäufer den vereinbarten Preis zu zahlen und der Verkäufer verpflichtet sich die Kaufsache frei von Sachmängeln und Rechtsmängeln zu verschaffen. Ein Kaufvertrag kann grundsätzlich formlos, also auch mündlich, geschlossen werden. Zum empfehlen ist aber auf jeden Fall jeden wichtig Kaufvertrag schriftlich zu fixieren. Im deutschen Recht muss der Verkäufer dem Käufer das Eigentum an der Kaufsache übertragen. Dies geschieht nicht schon bei Vertragsschluss, also zum Beispiel beim schriftlichen Vertrag mit Unterzeichnung des Vertrags, sondern der Verkäufer muss die Sache noch aktiv übergeben bzw. das Eigentum verschaffen (Abstraktionsprinzip). Ist die Kaufsache mangelhaft, hat der Erwerber folgende Rechte: Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und ggf. Schadensersatz oder Aufwendungsersatz.Übersetzer für Deutsch [ Zielsprache] in Hamburg für Ihre Kaufvertragsübersetzung können Sie auf uebersetzer.eu bequem online kostenlos nach PLZ und Ort suchen.



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