Übersetzer Deutsch - Französisch Kaufvertrag München

Deutsch Französisch – Übersetzer in München finden Sie auf unserem Portal uebersetzer.eu. Die gelisteten Übersetzungsbüros übersetzen Ihnen dabei gern innerhalb weniger Tage oder manchmal gar Stunden Ihre Dokumente und Urkunden (z.B. Kaufvertrag) in der Sprache Deutsch. Es sind bei uns mehr als eintausend Übersetzerinnen und Übersetzer gelistet, die Ihnen bei Ihrer Kaufvertrag - Übersetzung von Deutsch nach Französisch im Ort München gern behilflich sind.


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Chiva Tafazzoli

Hofmillerstr. 3a, 81245 München

Chiva Tafazzoli DolmetscherdiensteÜbersetzer-Profil: Jahrgang 1965, geboren in Teheran (Iran), deutscher und iranischer Staatsbürger, wohnhaft in München.  Französisches Abitur, Studium der ...
Übersetzer für Deutsch - Französisch und Dolmetscher für Deutsch - Französisch


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Übersetzungsbüro Panorama

Salvatorstraße 8, 80333 München

Übersetzungsbüro PanoramaÜbersetzer-Profil:Übersetzungsbüro für alle Sprachen Die Panorama Languages AG hat sich als international agierender online Übersetzungsdienst auf zahlreiche ...
Übersetzer für Deutsch - Französisch und Dolmetscher für Deutsch - Französisch


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Pascale Tanguy-Greissinger

Dukatenweg 11, 81825 München

Übersetzer für Deutsch - Französisch


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Lorenzo Béjar-Kretschmann

Gabelsbergerstrasse 62, 80333 München

Translation Engineering GmbH - Fachübersetzungen in Wirtschaft | Technik | Recht | MarketingÜbersetzer-Profil:Die Translation Engineering GmbH ist seit 20 Jahren auf Übersetzungen in Technik/Naturwissenschaften/Life Sciences/Wirtschaft/Marketing/Recht ...
Übersetzer für Deutsch - Französisch und Dolmetscher für Deutsch - Französisch


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Marion Zankl

Josephinenstr. 27, 81479 München
Übersetzer-Profil:    ITALIENISCHKonferenzdolmetscherinöffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin und Dolmetscherin       ...
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Kaufvertrag

Zivilrechtlich ist im Bürgerlichen Gesetzbuch auch der Kaufvertrag geregelt. Beim Kaufvertrag ist der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Hierbei verpflichtet sich der Käufer dem Verkäufer den vereinbarten Preis zu zahlen und der Verkäufer verpflichtet sich die Kaufsache frei von Sachmängeln und Rechtsmängeln zu verschaffen. Ein Kaufvertrag kann grundsätzlich formlos, also auch mündlich, geschlossen werden. Zum empfehlen ist aber auf jeden Fall jeden wichtig Kaufvertrag schriftlich zu fixieren. Im deutschen Recht muss der Verkäufer dem Käufer das Eigentum an der Kaufsache übertragen. Dies geschieht nicht schon bei Vertragsschluss, also zum Beispiel beim schriftlichen Vertrag mit Unterzeichnung des Vertrags, sondern der Verkäufer muss die Sache noch aktiv übergeben bzw. das Eigentum verschaffen (Abstraktionsprinzip). Ist die Kaufsache mangelhaft, hat der Erwerber folgende Rechte: Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und ggf. Schadensersatz oder Aufwendungsersatz.Übersetzer für Deutsch [ Zielsprache] in München für Ihre Kaufvertragsübersetzung können Sie auf uebersetzer.eu bequem online kostenlos nach PLZ und Ort suchen.



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