Übersetzer Deutsch - Französisch Scheidung Köln

Deutsch Französisch – Übersetzer in Köln finden Sie auf unserem Portal uebersetzer.eu. Die gelisteten Übersetzungsbüros übersetzen Ihnen dabei gern innerhalb weniger Tage oder manchmal gar Stunden Ihre Dokumente und Urkunden (z.B. Scheidung) in der Sprache Deutsch. Es sind bei uns mehr als eintausend Übersetzerinnen und Übersetzer gelistet, die Ihnen bei Ihrer Scheidung - Übersetzung von Deutsch nach Französisch im Ort Köln gern behilflich sind.


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Ingrid Franziska Schmitt (Beglaubigungen aller Art)

Glücksburgstraße 6, 51065 Köln

Dipl.-Dolmetscherin seit 1993 (beeidigt und ermächtigt) - Bahnhof Mülheim/Wiener PlatzÜbersetzer-Profil:Diplom-Dolmetscherin für Englisch und Französisch Rechtsanwaltsgehilfin mit Gehilfenbrief 4-jährige Tätigkeit bei den ...
Übersetzer für Deutsch - Französisch und Dolmetscher für Deutsch - Französisch


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Mamisoa Rajosvah

Münstereifelerstrasse 25, 50937 Köln

DIPLOM-DOLMETSCHERIN
Übersetzer für Deutsch - Französisch und Dolmetscher für Deutsch - Französisch


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AG Sprachendienst (BDÜ) • Beglaubigte Übersetzungen • vereidigte Dolmetsch • Urkundenübersetzungen

Weyertal 47, 50937 Köln

beeidigte Dolmetscher • KonferenzdolmetscherÜbersetzer-Profil:Stichwörter, Firmentätigkeit:> Beglaubigte Übersetzungen, Dolmetschen, Konferenzdolmetscher > Albanisch, Arabisch, Armenisch, ...
Übersetzer für Deutsch - Französisch und Dolmetscher für Deutsch - Französisch


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Julia Crämer

Erzbergerplatz 9, 50733 Köln

Dipl.-DolmetscherinÜbersetzer-Profil:Auslandsaufenthalte (Frankreich, Spanien, Belgien, Australien) 1 Jahr Arbeitsaufenthalt in Frankreich 6-monatiger Studienaufenthalt in Spanien: ...
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Scheidung

Unter dem Begriff Scheidung ist die Auflösung einer Ehe zu verstehen. In Deutschland ist eine Scheidung nur durch einen richterlichen Beschluss möglich. Zurückzuführen ist dies auf Art. 6 GG der die Ehe in der Verfassung unter besonderen Schutz stellt. Gemäß den gesetzlichen Regelungen ist für eine Scheidung erforderlich, dass die Ehe „gescheitert“ ist. Der Gesetzgeber hat zur Erfüllung des Merkmals „gescheitert“ zwei Vermutungen an die Hand gelegt. Zum einen ist die Ehe gescheitert, wenn beide Ehepartner länger als ein Jahr getrennt leben. Man spricht von einer einverständlichen Scheidung. Zum anderen gilt eine Ehe als nicht heilbar, wenn nach drei Jahren Trennung ein Ehepartner dennoch gegen den Willen des anderen Ehegatten geschieden werden möchte. Scheidungen bedürfen häufig einen Übersetzer für Deutsch nach Französisch in Köln. Zur Übersetzung finden Sie bei uns kompetente Übersetzer und Übersetzerinnen.



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