Übersetzer Deutsch - Französisch Testierfähigkeit München
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Betzenweg 54, 81247 München
tandtranslationsÜbersetzer-Profil:Als staatl. geprf., öffentlich bestellte und vor dem Landgericht München I beeidigte Übersetzerin für Spanisch-Deutsch, ...
Übersetzer für Deutsch - Französisch und Dolmetscher für Deutsch - Französisch
Josephinenstr. 27, 81479 MünchenÜbersetzer-Profil:
ITALIENISCHKonferenzdolmetscherinöffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin und Dolmetscherin ...
Übersetzer für Deutsch - Französisch und Dolmetscher für Deutsch - Französisch
Versaillerstr. 11, 81677 München
Allgemein beeidigte Übersetzerin | DolmetscherinÜbersetzer-Profil:Dolmetscher- und Übersetzertätigkeit für Anwaltskanzleien und Justiz, Simultan- und Konsekutivdolmetschen bei Konferenzen, ...
Übersetzer für Deutsch - Französisch und Dolmetscher für Deutsch - Französisch
Testierfähigkeit
Die Testierfähigkeit ist ein Begriff aus dem deutschen Erbrecht und beschreibt die Fähigkeit wirksam ein Testament einrichten zu können. Abzugrenzen ist die Testierfähigkeit von der allgemeinen Geschäftsfähigkeit, die im ersten Teile des BGB geregelt ist. Voll testierfähig ist eine Person mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
Ab diesem Zeitpunkt kann diese eigenständig ein Testament errichten. Minderjährige die bereits das 16. Lebensjahr erreicht haben, sind hingegen beschränkt testierfähig. Das bedeutet, dass lediglich solche Formen von Testamenten erlaubt sind, bei denen eine Beratung durch einen Notar erforderlich ist. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Minderjährige vor unüberlegten Verfügungen bewahrt wird.
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