Übersetzer Testierfähigkeit Deutsch - Georgisch gesucht?

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Unsere gelisteten Testierfähigkeit - Übersetzungsbüros übersetzen Ihnen dabei gern innerhalb weniger Tage oder manchmal gar Stunden Ihre Dokumente und Urkunden (z.B. Testierfähigkeit) in der Sprache Deutsch. Es sind bei uns mehr als eintausend Übersetzer gelistet, die Ihnen bei Ihrer Testierfähigkeit - Übersetzung von Deutsch nach Georgisch gern zur Verfügung stehen.


Ausgewählte Testierfähigkeit Deutsch - Georgisch Übersetzer im Überblick:

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AG Sprachendienst (BDÜ) • Verhandlungsdolmetscher • Konferenzdolmetscher

Weyertal 47, 50937 Köln

Beglaubigte Übersetzungen • vereidigte Dolmetscher • Urkundenübersetzungen • FachübersetzungenÜbersetzer-Profil:Stichwörter, Firmentätigkeit:> Beglaubigte Übersetzungen, Dolmetschen, Konferenzdolmetscher, > Albanisch, Arabisch, Armenisch, Bosnisch, ...
Übersetzer für Deutsch - Georgisch und Dolmetscher für Deutsch - Georgisch

gelistet in: Übersetzer Testierfähigkeit Deutsch - Georgisch

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Dipl.-Ing Revaz Kutchaidze

Moltkestr. 44, 66117 Saarbrücken

Dolmetscher und Übersetzer
Übersetzer für Deutsch - Georgisch und Dolmetscher für Deutsch - Georgisch

gelistet in: Übersetzer Testierfähigkeit Deutsch - Georgisch

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Irma Lorz

Am Forsthaus 10, 91315 Höchstadt

Beglaubigte Übersetzungen Russisch, Georgisch / Urkundenübersetzer Russisch, Georgisch Übersetzer-Profil:1998-2003 Abgeschlossenes Jurastudium an der Staatlichen Universität Tiflis2000-2003 Praktikum am Obersten Gerichtshof Georgiens.2008 ...
Übersetzer für Deutsch - Georgisch und Dolmetscher für Deutsch - Georgisch

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Badri Sarqua

Hohe-Loog-Straße 2, 67434

Beeidigter Übersetzer für Georgisch
Übersetzer für Deutsch - Georgisch und Dolmetscher für Deutsch - Georgisch

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Testierfähigkeit

Die Testierfähigkeit ist ein Begriff aus dem deutschen Erbrecht und beschreibt die Fähigkeit wirksam ein Testament einrichten zu können. Abzugrenzen ist die Testierfähigkeit von der allgemeinen Geschäftsfähigkeit, die im ersten Teile des BGB geregelt ist. Voll testierfähig ist eine Person mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
Ab diesem Zeitpunkt kann diese eigenständig ein Testament errichten. Minderjährige die bereits das 16. Lebensjahr erreicht haben, sind hingegen beschränkt testierfähig. Das bedeutet, dass lediglich solche Formen von Testamenten erlaubt sind, bei denen eine Beratung durch einen Notar erforderlich ist. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Minderjährige vor unüberlegten Verfügungen bewahrt wird.
Übersetzer für Deutsch - Georgisch für Ihre Übersetzung der Testierfähigkeit können Sie bei uns auf uebersetzer.eu finden.


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