Übersetzer Deutsch - Niederländisch Mietvertrag Berlin

Deutsch Niederländisch – Übersetzer in Berlin finden Sie auf unserem Portal uebersetzer.eu. Die gelisteten Übersetzungsbüros übersetzen Ihnen dabei gern innerhalb weniger Tage oder manchmal gar Stunden Ihre Dokumente und Urkunden (z.B. Mietvertrag) in der Sprache Deutsch. Es sind bei uns mehr als eintausend Übersetzerinnen und Übersetzer gelistet, die Ihnen bei Ihrer Mietvertrag - Übersetzung von Deutsch nach Niederländisch im Ort Berlin gern behilflich sind.


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Fachübersetzungdienst GmbH

Friedrichstraße 79, 10117 Berlin

Fachübersetzungsdienst GmbH | ÜbersetzungsbüroÜbersetzer-Profil:Fachübersetzungen mit Qualitätsgarantie Die Fachübersetzungsdienst GmbH hat sich als ein führendes Sprachdienstleistungsunternehmen auf ...
Übersetzer für Deutsch - Niederländisch und Dolmetscher für Deutsch - Niederländisch


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Übersetzungsbüro Dialecta

Grünberger Str. 26, 10245 Berlin

ZIS - Zentrum für Internationale Sprachdienstleistungen GmbHÜbersetzer-Profil:Übersetzungsbüro für alle Sprachen Professionelle Übersetzungsservices sind für uns Aufgabe und Erfüllung unseres Dienstleistungsanspruchs. ...
Übersetzer für Deutsch - Niederländisch und Dolmetscher für Deutsch - Niederländisch


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Anne Marie Sackx

, 10781 Berlin

Dolmetscherin SynchronsprecherinÜbersetzer-Profil:Professionelle Dolmetscherin: TV & Hörfunk - Sat1; MTV; Deutschlandradio Kultur (Live Interviews mit Popstars, ...
Übersetzer für Deutsch - Niederländisch und Dolmetscher für Deutsch - Niederländisch


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Peter Ganzer

Tschaikowskistrasse 18, 13156 Berlin

Diplomsprachmittler Französisch/Niederländisch
Übersetzer für Deutsch - Niederländisch und Dolmetscher für Deutsch - Niederländisch




Mietvertrag

Der Mietvertrag wird durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt. Die Rechtsmaterie zählt dabei zum Zivilrecht. Gegenstand des Mietvertrags ist die Überlassung einer Mietwohnung durch den Vermieter an den Mieter für eine monatliche Miete. Führer wurde diese auch als Mietzins bezeichnet. Der Mietvertrag ist somit ein gegenseitiger Vertrag. Er ist zwar formfrei, aber sollte immer schriftlich geschlossen werden. Ist die Mietsache nicht wie vertraglich vereinbart zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignet, kann der Mieter die Miete mindern oder kündigen. Schwierig gestaltet sich Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter. Denn dies geht nur, wenn dieser ein berechtigtes Interesse an der Kündigung des Mietvertrags hat. Der häufigste Fall beim Mietvertrag ist dabei die Kündigung wegen Eigenbedarf, also wenn der Vermieter selbst die Wohnung beziehen will. Übersetzer für Deutsch nach Niederländisch in Berlin für Ihren Mietvertrag finden Sie schnell hier in unserem Verzeichnis uebersetzer.eu.



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