Übersetzer Erbvertrag Deutsch - Persisch gesucht?
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Unsere gelisteten Erbvertrag - Übersetzungsbüros übersetzen Ihnen dabei gern innerhalb weniger Tage oder manchmal gar Stunden Ihre Dokumente und Urkunden (z.B. Erbvertrag) in der Sprache Deutsch. Es sind bei uns mehr als eintausend Übersetzer gelistet, die Ihnen bei Ihrer Erbvertrag - Übersetzung von Deutsch nach Persisch gern zur Verfügung stehen.
Ausgewählte Erbvertrag Deutsch - Persisch Übersetzer im Überblick:
Graf-Adolf-Platz 1-2, 40213 Düsseldorf
SPKG BATTENSTEIN GmbH Beeidigte Fachübersetzer und Dolmetscher RECHT / WP / STEUERNÜbersetzer-Profil:Geschäftsführung der SPKG BATTENSTEIN GmbH
Dipl.-Kfm. Marc P. Battenstein
Gudrun Battenstein Dolmetscherin / Gründerin der SPKG BATTENSTEIN GmbH ...
Übersetzer für Deutsch - Persisch und Dolmetscher für Deutsch - Persischgelistet in: Übersetzer Erbvertrag Deutsch - Persisch
Weyertal 47, 50937 Köln
Beglaubigte Übersetzungen • vereidigte Dolmetscher • Urkundenübersetzungen • FachübersetzungenÜbersetzer-Profil:Stichwörter, Firmentätigkeit:> Beglaubigte Übersetzungen, Dolmetschen, Konferenzdolmetscher, > Albanisch, Arabisch, Armenisch, Bosnisch, ...
Übersetzer für Deutsch - Persisch und Dolmetscher für Deutsch - Persischgelistet in: Übersetzer Erbvertrag Deutsch - Persisch
Weyertal 47, 50937 Köln
Beglaubigte Übersetzungen • Vereidigte Dolmetscher • UrkundenübersetzungenÜbersetzer-Profil:Stichwörter, Firmentätigkeit:> Beglaubigte Übersetzungen, Dolmetschen, Konferenzdolmetscher > Albanisch, Arabisch, Armenisch, ...
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Weyertal 47, 50937 Köln
beeidigte Dolmetscher • KonferenzdolmetscherÜbersetzer-Profil:Stichwörter, Firmentätigkeit:> Beglaubigte Übersetzungen, Dolmetschen, Konferenzdolmetscher > Albanisch, Arabisch, Armenisch, ...
Übersetzer für Deutsch - Persisch und Dolmetscher für Deutsch - Persischgelistet in: Übersetzer Erbvertrag Deutsch - Persisch
Steindamm 9, 20099 Hamburg
Behraznia Persisch-Übersetzungsdienste
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Erbvertrag
Ein Erbvertrag ist genau wie ein Testament eine Verfügung von Todes wegen. Er regelt den Verbleib des Vermögens nach dem Tod des Erblassers. Im Gegensatz zum Testament kommt dem Erbvertrag eine juristisch stärkere Wirkung zu. Ein Erbvertrag ist gegenüber dem Vertragspartner bindend, und kann nicht, wie ein Testament, widerrufen werden. Demensprechend besitzt der Vertragspartner eine gesicherte Rechtsposition und hat damit eine gewisse Planungssicherheit. In der Praxis wird ein Erbvertrag häufig mit einem Ehevertrag verbunden, sodass damit sämtliche Fragen umfassend geklärt sind. Übersetzer für Deutsch - Persisch haben oft einen Erbvertrag zur Übersetzung vorliegen.