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Religionsmündigkeit
Unter der Religionsmündigkeit ist das Recht gemeint, über seine eigene Religionszuständigkeit bestimmten zu dürfen. Dabei ist sowohl das in Art.4 GG niedergeschriebene Recht zu verstehen, einer Religionsgemeinschaft beizutreten, als auch das Recht, aus der bisherigen Religionsgemeinschaft auszutreten. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer positiven- und negativen Religionsfreiheit. In Deutschland herrscht ab dem 14. Lebensjahr eine uneingeschränkte Religionsmündigkeit. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten haben ab diesem Zeitpunkt, keine Einflussmöglichkeit auf das Kind mehr. Um einen Übersetzer für Deutsch - Persisch für Ihre Übersetzung der Religionsmündigkeit zu finden, können Sie auf uebersetzer.eu mittels PLZ und Ort suchen.