Übersetzer Testierfähigkeit Deutsch - Persisch gesucht?

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Unsere gelisteten Testierfähigkeit - Übersetzungsbüros übersetzen Ihnen dabei gern innerhalb weniger Tage oder manchmal gar Stunden Ihre Dokumente und Urkunden (z.B. Testierfähigkeit) in der Sprache Deutsch. Es sind bei uns mehr als eintausend Übersetzer gelistet, die Ihnen bei Ihrer Testierfähigkeit - Übersetzung von Deutsch nach Persisch gern zur Verfügung stehen.


Ausgewählte Testierfähigkeit Deutsch - Persisch Übersetzer im Überblick:

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Dipl.-Kfm. Marc P. Battenstein

Graf-Adolf-Platz 1-2, 40213 Düsseldorf

SPKG BATTENSTEIN GmbH Beeidigte Fachübersetzer und Dolmetscher RECHT / WP / STEUERNÜbersetzer-Profil:Geschäftsführung der SPKG BATTENSTEIN GmbH Dipl.-Kfm. Marc P. Battenstein Gudrun Battenstein Dolmetscherin / Gründerin der SPKG BATTENSTEIN GmbH ...
Übersetzer für Deutsch - Persisch und Dolmetscher für Deutsch - Persisch

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Dipl.-Übersetzerin Hafize Saglam

Postfach 7165, 53071 Bonn

TurkPars Fachübersetzungen & DolmetscherserviceÜbersetzer-Profil:Meine Philosophie: Mein Ziel ist es, durch meine Arbeit Brücken zu schlagen und zum besseren Verständnis zwischen den Kulturen ...
Übersetzer für Deutsch - Persisch und Dolmetscher für Deutsch - Persisch

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AG Sprachendienst (BDÜ) • Verhandlungsdolmetscher • Konferenzdolmetscher

Weyertal 47, 50937 Köln

Beglaubigte Übersetzungen • vereidigte Dolmetscher • Urkundenübersetzungen • FachübersetzungenÜbersetzer-Profil:Stichwörter, Firmentätigkeit:> Beglaubigte Übersetzungen, Dolmetschen, Konferenzdolmetscher, > Albanisch, Arabisch, Armenisch, Bosnisch, ...
Übersetzer für Deutsch - Persisch und Dolmetscher für Deutsch - Persisch

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Testierfähigkeit

Die Testierfähigkeit ist ein Begriff aus dem deutschen Erbrecht und beschreibt die Fähigkeit wirksam ein Testament einrichten zu können. Abzugrenzen ist die Testierfähigkeit von der allgemeinen Geschäftsfähigkeit, die im ersten Teile des BGB geregelt ist. Voll testierfähig ist eine Person mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
Ab diesem Zeitpunkt kann diese eigenständig ein Testament errichten. Minderjährige die bereits das 16. Lebensjahr erreicht haben, sind hingegen beschränkt testierfähig. Das bedeutet, dass lediglich solche Formen von Testamenten erlaubt sind, bei denen eine Beratung durch einen Notar erforderlich ist. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Minderjährige vor unüberlegten Verfügungen bewahrt wird.
Übersetzer für Deutsch - Persisch für Ihre Übersetzung der Testierfähigkeit können Sie bei uns auf uebersetzer.eu finden.


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