Übersetzer Deutsch - Polnisch Ehefähigkeitszeugnis Berlin

Deutsch Polnisch – Übersetzer in Berlin finden Sie auf unserem Portal uebersetzer.eu. Die gelisteten Übersetzungsbüros übersetzen Ihnen dabei gern innerhalb weniger Tage oder manchmal gar Stunden Ihre Dokumente und Urkunden (z.B. Ehefähigkeitszeugnis) in der Sprache Deutsch. Es sind bei uns mehr als eintausend Übersetzerinnen und Übersetzer gelistet, die Ihnen bei Ihrer Ehefähigkeitszeugnis - Übersetzung von Deutsch nach Polnisch im Ort Berlin gern behilflich sind.


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Beeidigte Dolmetscher Berlin - Ermächtigte Überset Beglaubigte Übersetzungen Beeidigte Übersetzungen

Waitzstr. 16, 10629 Berlin

Dolmetscher- und Übersetzungsbüro RUSHITI Beglaubigte Übersetzungen • Ermächtigte ÜbersetzerÜbersetzer-Profil:Das Dolmetscher- und Übersetzungsbüro Rushiti hat sich im Dolmetschen und Übersetzen juristischer, wirtschaftlicher und immobilientechnischer ...
Übersetzer für Deutsch - Polnisch und Dolmetscher für Deutsch - Polnisch


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Dorota Rzymowska

Brauhausstr. 7, 13086 Berlin

Polnisch-Deutsch-Spanisch: Übersetzen, Dolmetschen
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Gregor Miklis

Dietric- Bonhoeffer-Straße 12, 10407 Berlin

Dolmetscher und Übersetzer für Polnisch und Russisch
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Justina Loos

Kastanienallee 103, 10435 Berlin

allg. beeid. Dolmetscherin/staatl. gepr. Übersetzerin für Polnisch und Deutsch
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Ehefähigkeitszeugnis

Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine amtliche Bescheinigung darüber, dass für die beabsichtigte Eheschließung bzw. Heirat die entsprechende Ehefähigkeit gegeben ist. Das Ehefähigkeitszeugnis ist in Deutschland in § 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Ausländer, die in Deutschland die Eheschließung beabsichtigen, benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis, ausgestellt von dem Staat, dem der Ausländer angehört. Will zum Beispiel eine Polin einen Deutschen heiraten, so benötigt Sie ein polnisches Ehefähigkeitszeugnis. Übersetzer für Deutsch nach Polnisch in Berlin haben daher sehr oft das Zeugnis der Ehefähigkeit zur Übersetzung vorliegen. Bescheinigt das Ehefähigkeitszeugnis dem Ausländer dann doch, dass nach dem Recht seines Heimatstaates die Voraussetzungen für die Ehe erfüllt sind. Ein Ehehindernis läge bei mangelnder Ehefähigkeit oder einem Eheverbot vor. Ehefähigkeit bedeutet insbesondere, dass der Ehepartner alt genug ist. Ein Eheverbot läge vor, wenn der zukünftige Ehepartner schon in seinem Heimatland verheiratet (Verbot der Doppelehe) oder ein Verwandter wäre. In diesem Falle würde ein Ehehindernis bestehen und kein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden. Übersetzer für Deutsch [ Zielsprache] in Berlin für Ihr Ehefähigkeitszeugnis finden Sie hier auf unserem Portal uebersetzer.eu.



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