Übersetzer Deutsch - Portugiesisch Einwohnermeldeamt Berlin

Deutsch Portugiesisch – Übersetzer in Berlin finden Sie auf unserem Portal uebersetzer.eu. Die gelisteten Übersetzungsbüros übersetzen Ihnen dabei gern innerhalb weniger Tage oder manchmal gar Stunden Ihre Dokumente und Urkunden (z.B. Einwohnermeldeamt) in der Sprache Deutsch. Es sind bei uns mehr als eintausend Übersetzerinnen und Übersetzer gelistet, die Ihnen bei Ihrer Einwohnermeldeamt - Übersetzung von Deutsch nach Portugiesisch im Ort Berlin gern behilflich sind.


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Fachübersetzungdienst GmbH

Friedrichstraße 79, 10117 Berlin

Fachübersetzungsdienst GmbH | ÜbersetzungsbüroÜbersetzer-Profil:Fachübersetzungen mit Qualitätsgarantie Die Fachübersetzungsdienst GmbH hat sich als ein führendes Sprachdienstleistungsunternehmen auf ...
Übersetzer für Deutsch - Portugiesisch und Dolmetscher für Deutsch - Portugiesisch


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Petra Dietrich

Ammerseestraße 17, 12527 Berlin

Übersetzer für Deutsch - Portugiesisch und Dolmetscher für Deutsch - Portugiesisch


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Diplom-Übersetzer Daniel Weinrich

Eschengraben 7, 13189 Berlin

Beglaubigte Übersetzungen / Traduções juramentadasÜbersetzer-Profil:Diplom-Übersetzer für Spanisch und Portugiesisch mit Nebenfach Jura, Fremdsprachliches Rechtsstudium Spanisch
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Einwohnermeldeamt

Als Einwohnermeldeamt wird die kommunale Behörde bezeichnet, die sich als Meldestelle mit der im Meldewesen verankerten Meldepflicht befasst. Diese Behörden heissen in Deutschland Meldebehörden. Die Aufgaben der Einwohnermeldeämter wurden seit Ende des 20.Jahrhunderts mit anderen kommunalen Dienstleistungen in sog. Bürgerämtern zusammengefasst. Zudem werden auch andere Bezeichnungen wie Bürgerservice, Kundenzentrum, Servicepunkt, Bürgerladen oder Bürgerdienste benutzt, um einerseits einen freundlicheren ersten Eindruck zu vermitteln und andererseits die geänderten Aufgabenbereiche deutlich zu machen. Die Rechtsgrundlagen ergeben sich aus dem Melderecht, der Gesamtheit aller melderechtlichen Vorschriften. Nach Art. 73 Abs. 1 Nr. 3 des Grundgesetzes (GG) fällt das Meldewesen nunmehr in die ausschliessliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes.



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