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Lazar Dimic

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Urteil

Mit Urteil bezeichnet man in einem gerichtlichen Verfahren die Entscheidung des Gerichts über einen streitigen Gegenstand. Urteile werden oft nach einer mündlichen Verhandlung erlassen. Nach § 417 BGB sind Urteile öffentliche Urkunden und begründen damit den vollen Beweis ihren Inhalts. Urteile kann man mit bestimmten Rechtsmitteln angreifen. Diese müssen fristgerecht gegen das Urteil eingelegt werden und führen dazu, dass eine höhere Instanz sich noch einmal mit dem Urteil beschäftigt und dieses ggf. aufhebt. Übersetzer für Deutsch - Romanes übersetzen Urteile für Sie.


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