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Ein Testament ist eine Verfügung von Todes wegen. Es stellt eine einseitige formbedürftige Willenserklärung, die jederzeit durch den Erblasser widerrufen werden kann, dar. Die gesetzlichen Regelungen zum Testament finden sich in §§ 1937ff. des BGB. Ein Testament dient vor allem dazu, sein Vermögen nach dem Tod zu verteilen und so der gesetzlichen Erbfolge zu entgehen. Um wirksam ein Testament zu errichten, muss der zukünftige Erblasser testierfähig sein. Das bedeutet, er muss mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ist dies nicht der Fall, wird von beschränkter Testierfähigkeit gesprochen. Dabei ist erforderlich, dass ein Notar bei der Errichtung des Testaments anwesend ist. Übersetzer für Deutsch nach Serbokroatisch in Köln für Ihre Übersetzung des Testaments können Sie bei uns nach Orten gelistet kostenlos online finden.