Übersetzer Deutsch - Spanisch Ehemündigkeit Berlin
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Berufspraxis
August 1979 bis September 1980 Sekretärin beim Rat der ...
Übersetzer für Deutsch - Spanisch und Dolmetscher für Deutsch - Spanisch
Eschengraben 7, 13189 Berlin
Beglaubigte Übersetzungen / Traduções juramentadasÜbersetzer-Profil:Diplom-Übersetzer für Spanisch und Portugiesisch mit Nebenfach Jura, Fremdsprachliches Rechtsstudium Spanisch
Übersetzer für Deutsch - Spanisch und Dolmetscher für Deutsch - Spanisch
Gondeker Str. 2, 12437 Berlin
Allg. beeidigte Diplomübersetzerin für Englisch und SpanischÜbersetzer-Profil:Studium der Übersetzungswissenschaft (English/Spanish) an der Humboldt-Universität zu Berlin, Abschluss als Diplomübersetzerin ...
Übersetzer für Deutsch - Spanisch und Dolmetscher für Deutsch - Spanisch
Ehemündigkeit
Die Ehemündigkeit ist die Fähigkeit wirksam eine Ehe eingehen zu dürfen. Grundsätzlich erreicht man in Deutschland die Ehemündigkeit mit dem Eintritt des 18. Lebensjahres. Allerdings besteht unter zwei Voraussetzungen auch die Möglichkeit bereits im Alter von 16. Jahren eine Ehe eingehen zu können. Die Voraussetzungen sind in § 1303 BGB geregelt. Demnach muss der zukünftige Ehepartner bereits volljährig sein und das zuständige Familiengericht muss der Ehe zustimmen. Ist dies der Fall, dann kann bereits vor der Volljährigkeit eine Ehe eingegangen werden. Übersetzer für Deutsch nach Spanisch in Berlin für Ihre Übersetzung der Ehemündigkeit finden Sie bequem online und kostenlos auf uebersetzer.eu.
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