Übersetzer Deutsch - Spanisch Ehemündigkeit Köln

Deutsch Spanisch – Übersetzer in Köln finden Sie auf unserem Portal uebersetzer.eu. Die gelisteten Übersetzungsbüros übersetzen Ihnen dabei gern innerhalb weniger Tage oder manchmal gar Stunden Ihre Dokumente und Urkunden (z.B. Ehemündigkeit) in der Sprache Deutsch. Es sind bei uns mehr als eintausend Übersetzerinnen und Übersetzer gelistet, die Ihnen bei Ihrer Ehemündigkeit - Übersetzung von Deutsch nach Spanisch im Ort Köln gern behilflich sind.


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Carolina Bogado

Wormser Str. 55, 50677 Köln

CB TRANSLATEÜbersetzer-Profil:Ermächtigte Übersetzerin und beeidigte Dolmetscherin (OLG Köln) Deutsch↔Spanisch für die Bundesrepublik Deutschland und Spanien (MAEC, Spanisches ...
Übersetzer für Deutsch - Spanisch und Dolmetscher für Deutsch - Spanisch


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Dipl.-Dolmetscherin Andrea Klimmer

Zugweg 5, 50677 Köln

Sprachendienst Klimmer (BDÜ, VKD)
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Diplom-Übersetzer (M.A.) César Madeira-Mendoza

Gotenring 59, 50679 Köln

Qualität, Kompetenz und Zuverlässigkeit * Professionelle Sprachleistungen zu günstigen Freelancer
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Julia Crämer

Erzbergerplatz 9, 50733 Köln

Dipl.-DolmetscherinÜbersetzer-Profil:Auslandsaufenthalte (Frankreich, Spanien, Belgien, Australien) 1 Jahr Arbeitsaufenthalt in Frankreich 6-monatiger Studienaufenthalt in Spanien: ...
Übersetzer für Deutsch - Spanisch und Dolmetscher für Deutsch - Spanisch


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Jens-U.H. Schweitzer

Mindener Str. 4, 50679 Köln

JSP - Jens.U.H. Schweitzer & Partner
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AG Sprachendienst (BDÜ) • Verhandlungsdolmetscher • Konferenzdolmetscher

Weyertal 47, 50937 Köln

Beglaubigte Übersetzungen • vereidigte Dolmetscher • Urkundenübersetzungen • FachübersetzungenÜbersetzer-Profil:Stichwörter, Firmentätigkeit:> Beglaubigte Übersetzungen, Dolmetschen, Konferenzdolmetscher, > Albanisch, Arabisch, Armenisch, Bosnisch, ...
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Ehemündigkeit

Die Ehemündigkeit ist die Fähigkeit wirksam eine Ehe eingehen zu dürfen. Grundsätzlich erreicht man in Deutschland die Ehemündigkeit mit dem Eintritt des 18. Lebensjahres. Allerdings besteht unter zwei Voraussetzungen auch die Möglichkeit bereits im Alter von 16. Jahren eine Ehe eingehen zu können. Die Voraussetzungen sind in § 1303 BGB geregelt. Demnach muss der zukünftige Ehepartner bereits volljährig sein und das zuständige Familiengericht muss der Ehe zustimmen. Ist dies der Fall, dann kann bereits vor der Volljährigkeit eine Ehe eingegangen werden. Übersetzer für Deutsch nach Spanisch in Köln für Ihre Übersetzung der Ehemündigkeit finden Sie bequem online und kostenlos auf uebersetzer.eu.



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