Übersetzer Deutsch - Spanisch Eidesfähigkeit München
Deutsch Spanisch – Übersetzer in München finden Sie auf unserem Portal uebersetzer.eu. Die gelisteten Übersetzungsbüros übersetzen Ihnen dabei gern innerhalb weniger Tage oder manchmal gar Stunden Ihre Dokumente und Urkunden (z.B. Eidesfähigkeit) in der Sprache Deutsch. Es sind bei uns mehr als eintausend Übersetzerinnen und Übersetzer gelistet, die Ihnen bei Ihrer Eidesfähigkeit - Übersetzung von Deutsch nach Spanisch im Ort München gern behilflich sind.
Salvatorstraße 8, 80333 München
Übersetzungsbüro PanoramaÜbersetzer-Profil:Übersetzungsbüro für alle Sprachen
Die Panorama Languages AG hat sich als international agierender online Übersetzungsdienst auf zahlreiche ...
Übersetzer für Deutsch - Spanisch und Dolmetscher für Deutsch - Spanisch
Gabelsbergerstrasse 62, 80333 München
Translation Engineering GmbH - Fachübersetzungen in Wirtschaft | Technik | Recht | MarketingÜbersetzer-Profil:Die Translation Engineering GmbH ist seit 20 Jahren auf Übersetzungen in Technik/Naturwissenschaften/Life Sciences/Wirtschaft/Marketing/Recht ...
Übersetzer für Deutsch - Spanisch und Dolmetscher für Deutsch - Spanisch
Versaillerstr. 11, 81677 München
Allgemein beeidigte Übersetzerin | DolmetscherinÜbersetzer-Profil:Dolmetscher- und Übersetzertätigkeit für Anwaltskanzleien und Justiz, Simultan- und Konsekutivdolmetschen bei Konferenzen, ...
Übersetzer für Deutsch - Spanisch und Dolmetscher für Deutsch - Spanisch
Betzenweg 54, 81247 München
tandtranslationsÜbersetzer-Profil:Als staatl. geprf., öffentlich bestellte und vor dem Landgericht München I beeidigte Übersetzerin für Spanisch-Deutsch, ...
Übersetzer für Deutsch - Spanisch und Dolmetscher für Deutsch - Spanisch
Pariser Straße 48, 81667 München
Übersetzungen Spanisch (beeidigt) und EnglischÜbersetzer-Profil:Staatlich geprüfte, öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin für spanisch
Übersetzerin für englisch
Fachakademie für Fremdsprachen, ...
Übersetzer für Deutsch - Spanisch
Eidesfähigkeit
Die Eidesfähigkeit ist die Fähigkeit vor einer zuständigen Stelle vereidigt zu werden. In Deutschland ist die Eidesfähigkeit in § 60 StPO gesetzlich normiert. Hiernach kann eine Person dann einen Eid abgeben, wenn er das 18. Lebensjahr erreicht hat und nicht geistig behindert ist. Zusätzlich darf einen Zeuge, der selbst einer Straftat bezichtig wird nicht vereidigt werden.
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