Übersetzer Englisch - Deutsch Eidesfähigkeit München
Englisch Deutsch – Übersetzer in München finden Sie auf unserem Portal uebersetzer.eu. Die gelisteten Übersetzungsbüros übersetzen Ihnen dabei gern innerhalb weniger Tage oder manchmal gar Stunden Ihre Dokumente und Urkunden (z.B. Eidesfähigkeit) in der Sprache Englisch. Es sind bei uns mehr als eintausend Übersetzerinnen und Übersetzer gelistet, die Ihnen bei Ihrer Eidesfähigkeit - Übersetzung von Englisch nach Deutsch im Ort München gern behilflich sind.
Salvatorstraße 8, 80333 München
Übersetzungsbüro PanoramaÜbersetzer-Profil:Übersetzungsbüro für alle Sprachen
Die Panorama Languages AG hat sich als international agierender online Übersetzungsdienst auf zahlreiche ...
Übersetzer für Englisch - Deutsch und Dolmetscher für Englisch - Deutsch
Über der Klause 3, 81545 München
A T B Übersetzungen Englisch | FranzösischÜbersetzer-Profil:Guten Tag, ich freue mich, daß Sie meine Seite aufschlagen, hier in Kürze mein Profil:
QUALIFIKATION
Öffentlich bestellte ...
Übersetzer für Englisch - Deutsch
Ebenböckstraße 6a, 81241 München
RUSSISCH DOLMETSCH- UND ÜBERSETZUNGSDIENSTE (mit Begl.)Übersetzer-Profil:Diplom-Übersetzer (Universität des Saarlandes); Fachdolmetscher (Sprachen & Dolmetscher Institut München); öffentlich ...
Übersetzer für Englisch - Deutsch und Dolmetscher für Englisch - Deutsch
Pariser Straße 48, 81667 München
Übersetzungen Spanisch (beeidigt) und EnglischÜbersetzer-Profil:Staatlich geprüfte, öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin für spanisch
Übersetzerin für englisch
Fachakademie für Fremdsprachen, ...
Übersetzer für Englisch - Deutsch
Versaillerstr. 11, 81677 München
Allgemein beeidigte Übersetzerin | DolmetscherinÜbersetzer-Profil:Dolmetscher- und Übersetzertätigkeit für Anwaltskanzleien und Justiz, Simultan- und Konsekutivdolmetschen bei Konferenzen, ...
Übersetzer für Englisch - Deutsch und Dolmetscher für Englisch - Deutsch
Eidesfähigkeit
Die Eidesfähigkeit ist die Fähigkeit vor einer zuständigen Stelle vereidigt zu werden. In Deutschland ist die Eidesfähigkeit in § 60 StPO gesetzlich normiert. Hiernach kann eine Person dann einen Eid abgeben, wenn er das 18. Lebensjahr erreicht hat und nicht geistig behindert ist. Zusätzlich darf einen Zeuge, der selbst einer Straftat bezichtig wird nicht vereidigt werden.
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