Übersetzer Französisch - Deutsch Ehemündigkeit München

Französisch Deutsch – Übersetzer in München finden Sie auf unserem Portal uebersetzer.eu. Die gelisteten Übersetzungsbüros übersetzen Ihnen dabei gern innerhalb weniger Tage oder manchmal gar Stunden Ihre Dokumente und Urkunden (z.B. Ehemündigkeit) in der Sprache Französisch. Es sind bei uns mehr als eintausend Übersetzerinnen und Übersetzer gelistet, die Ihnen bei Ihrer Ehemündigkeit - Übersetzung von Französisch nach Deutsch im Ort München gern behilflich sind.


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Ann Theresa Becker

Über der Klause 3, 81545 München

A T B Übersetzungen Englisch | FranzösischÜbersetzer-Profil:Guten Tag, ich freue mich, daß Sie meine Seite aufschlagen, hier in Kürze mein Profil: QUALIFIKATION Öffentlich bestellte ...
Übersetzer für Französisch - Deutsch


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Marion Zankl

Josephinenstr. 27, 81479 München
Übersetzer-Profil:    ITALIENISCHKonferenzdolmetscherinöffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin und Dolmetscherin       ...
Übersetzer für Französisch - Deutsch und Dolmetscher für Französisch - Deutsch


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Charlotte Ronsiek

Schumannstr. 12, 81679 München

Ronsiek Übersetzungen (Frz >< D)
Übersetzer für Französisch - Deutsch und Dolmetscher für Französisch - Deutsch


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Ursula Trischler

Betzenweg 54, 81247 München

tandtranslationsÜbersetzer-Profil:Als staatl. geprf., öffentlich bestellte und vor dem Landgericht München I beeidigte Übersetzerin für Spanisch-Deutsch, ...
Übersetzer für Französisch - Deutsch und Dolmetscher für Französisch - Deutsch


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Mag.phil. Maria Ströer

Versaillerstr. 11, 81677 München

Allgemein beeidigte Übersetzerin | DolmetscherinÜbersetzer-Profil:Dolmetscher- und Übersetzertätigkeit für Anwaltskanzleien und Justiz, Simultan- und Konsekutivdolmetschen bei Konferenzen, ...
Übersetzer für Französisch - Deutsch und Dolmetscher für Französisch - Deutsch




Ehemündigkeit

Die Ehemündigkeit ist die Fähigkeit wirksam eine Ehe eingehen zu dürfen. Grundsätzlich erreicht man in Deutschland die Ehemündigkeit mit dem Eintritt des 18. Lebensjahres. Allerdings besteht unter zwei Voraussetzungen auch die Möglichkeit bereits im Alter von 16. Jahren eine Ehe eingehen zu können. Die Voraussetzungen sind in § 1303 BGB geregelt. Demnach muss der zukünftige Ehepartner bereits volljährig sein und das zuständige Familiengericht muss der Ehe zustimmen. Ist dies der Fall, dann kann bereits vor der Volljährigkeit eine Ehe eingegangen werden. Übersetzer für Französisch nach Deutsch in München für Ihre Übersetzung der Ehemündigkeit finden Sie bequem online und kostenlos auf uebersetzer.eu.



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