Übersetzer Französisch - Deutsch Eidesfähigkeit München
Französisch Deutsch – Übersetzer in München finden Sie auf unserem Portal uebersetzer.eu. Die gelisteten Übersetzungsbüros übersetzen Ihnen dabei gern innerhalb weniger Tage oder manchmal gar Stunden Ihre Dokumente und Urkunden (z.B. Eidesfähigkeit) in der Sprache Französisch. Es sind bei uns mehr als eintausend Übersetzerinnen und Übersetzer gelistet, die Ihnen bei Ihrer Eidesfähigkeit - Übersetzung von Französisch nach Deutsch im Ort München gern behilflich sind.
Salvatorstraße 8, 80333 München
Übersetzungsbüro PanoramaÜbersetzer-Profil:Übersetzungsbüro für alle Sprachen
Die Panorama Languages AG hat sich als international agierender online Übersetzungsdienst auf zahlreiche ...
Übersetzer für Französisch - Deutsch und Dolmetscher für Französisch - Deutsch
Über der Klause 3, 81545 München
A T B Übersetzungen Englisch | FranzösischÜbersetzer-Profil:Guten Tag, ich freue mich, daß Sie meine Seite aufschlagen, hier in Kürze mein Profil:
QUALIFIKATION
Öffentlich bestellte ...
Übersetzer für Französisch - Deutsch
Versaillerstr. 11, 81677 München
Allgemein beeidigte Übersetzerin | DolmetscherinÜbersetzer-Profil:Dolmetscher- und Übersetzertätigkeit für Anwaltskanzleien und Justiz, Simultan- und Konsekutivdolmetschen bei Konferenzen, ...
Übersetzer für Französisch - Deutsch und Dolmetscher für Französisch - Deutsch
Josephinenstr. 27, 81479 MünchenÜbersetzer-Profil:
ITALIENISCHKonferenzdolmetscherinöffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin und Dolmetscherin ...
Übersetzer für Französisch - Deutsch und Dolmetscher für Französisch - Deutsch
Betzenweg 54, 81247 München
tandtranslationsÜbersetzer-Profil:Als staatl. geprf., öffentlich bestellte und vor dem Landgericht München I beeidigte Übersetzerin für Spanisch-Deutsch, ...
Übersetzer für Französisch - Deutsch und Dolmetscher für Französisch - Deutsch
Schumannstr. 12, 81679 München
Ronsiek Übersetzungen (Frz >< D)
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Eidesfähigkeit
Die Eidesfähigkeit ist die Fähigkeit vor einer zuständigen Stelle vereidigt zu werden. In Deutschland ist die Eidesfähigkeit in § 60 StPO gesetzlich normiert. Hiernach kann eine Person dann einen Eid abgeben, wenn er das 18. Lebensjahr erreicht hat und nicht geistig behindert ist. Zusätzlich darf einen Zeuge, der selbst einer Straftat bezichtig wird nicht vereidigt werden.
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