Übersetzer Französisch - Deutsch Sorgerechtserklärung Berlin

Französisch Deutsch – Übersetzer in Berlin finden Sie auf unserem Portal uebersetzer.eu. Die gelisteten Übersetzungsbüros übersetzen Ihnen dabei gern innerhalb weniger Tage oder manchmal gar Stunden Ihre Dokumente und Urkunden (z.B. Sorgerechtserklärung) in der Sprache Französisch. Es sind bei uns mehr als eintausend Übersetzerinnen und Übersetzer gelistet, die Ihnen bei Ihrer Sorgerechtserklärung - Übersetzung von Französisch nach Deutsch im Ort Berlin gern behilflich sind.


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Ermächtigte Übersetzer Berlin/ Beeidigte Dolmetscher Berlin/ Urkundenübersetzungen

Kurfürstendamm 235, 10719 Berlin

abc international Übersetzungsbüro oHG - Kompetenter Partner für Wirtschaft, Handel, IndustrieÜbersetzer-Profil:abc international zeichnet sich durch seine Spezialisierung in der Übersetzung von Urkunden aus (z. B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden) oder von ...
Übersetzer für Französisch - Deutsch und Dolmetscher für Französisch - Deutsch


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Anne Marie Sackx

, 10781 Berlin

Dolmetscherin SynchronsprecherinÜbersetzer-Profil:Professionelle Dolmetscherin: TV & Hörfunk - Sat1; MTV; Deutschlandradio Kultur (Live Interviews mit Popstars, ...
Übersetzer für Französisch - Deutsch und Dolmetscher für Französisch - Deutsch


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BERLIN - ÜBERSETZER

c/o Heiko Sabatzki, Lehrter Str. 26 a, 10557 Berlin

BERLIN-ÜBERSETZER Beeidigte Dolmetscher und ermächtigte Übersetzer / Beglaubigte ÜbersetzungenÜbersetzer-Profil:Wir sind selbständige beeidigte Dolmetscher und ermächtigte Übersetzer mit den Sprachen Englisch, Französisch, Portugiesisch, ...
Übersetzer für Französisch - Deutsch und Dolmetscher für Französisch - Deutsch


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Maren Louchet

Jablonskistr. 35, 10405 Berlin

Diplom-Dolmetscherin Maren Louchet (geb. Greiner)Übersetzer-Profil:Qualitative Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen Deutsch-Französisch, Französisch-Deutsch, Englisch-Deutsch:-Simultandolmetschen ...
Übersetzer für Französisch - Deutsch und Dolmetscher für Französisch - Deutsch




Sorgerechtserklärung

Eine Sorgerechtserklärung kommt in den Fällen in Betracht, in denen die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind. Die Sorgerechtserklärung erklärt dabei, dass die elterliche Kindessorge gemeinsam durch beide Elternteile ausgeübt werden soll.
Voraussetzung einer wirksamen Sorgerechtserklärung ist, dass das Kind zum Zeitpunkt der Erklärung unter der elterlichen Sorge der Mutter steht. Das ist dann immer der Fall, wenn es noch minderjährig ist und keine weitere gerichtliche Entscheidung über die elterliche Sorge getroffen wurde. Ob die Eltern des Kindes einen gemeinsamen Haushalt führen, ist bei der Sorgerechtserklärung nicht entscheidend und maßgeblich. Um einen Übersetzer für Französisch nach Deutsch in Berlin für Ihre Sorgerechtserklärung zu finden, können Sie auf uebersetzer.eu mittels PLZ und Ort suchen.



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