Übersetzer Italienisch - Deutsch Einwohnermeldeamt München

Italienisch Deutsch – Übersetzer in München finden Sie auf unserem Portal uebersetzer.eu. Die gelisteten Übersetzungsbüros übersetzen Ihnen dabei gern innerhalb weniger Tage oder manchmal gar Stunden Ihre Dokumente und Urkunden (z.B. Einwohnermeldeamt) in der Sprache Italienisch. Es sind bei uns mehr als eintausend Übersetzerinnen und Übersetzer gelistet, die Ihnen bei Ihrer Einwohnermeldeamt - Übersetzung von Italienisch nach Deutsch im Ort München gern behilflich sind.


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Übersetzungsbüro Panorama

Salvatorstraße 8, 80333 München

Übersetzungsbüro PanoramaÜbersetzer-Profil:Übersetzungsbüro für alle Sprachen Die Panorama Languages AG hat sich als international agierender online Übersetzungsdienst auf zahlreiche ...
Übersetzer für Italienisch - Deutsch und Dolmetscher für Italienisch - Deutsch


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Marion Zankl

Josephinenstr. 27, 81479 München
Übersetzer-Profil:    ITALIENISCHKonferenzdolmetscherinöffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin und Dolmetscherin       ...
Übersetzer für Italienisch - Deutsch und Dolmetscher für Italienisch - Deutsch


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Suzanne Fischer

Reichenbachstraße 28, 80469 München
Übersetzer-Profil:Staatlich geprüfte und anerkannte, öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin für Italienisch Seit 1996 ...
Übersetzer für Italienisch - Deutsch und Dolmetscher für Italienisch - Deutsch




Einwohnermeldeamt

Als Einwohnermeldeamt wird die kommunale Behörde bezeichnet, die sich als Meldestelle mit der im Meldewesen verankerten Meldepflicht befasst. Diese Behörden heissen in Deutschland Meldebehörden. Die Aufgaben der Einwohnermeldeämter wurden seit Ende des 20.Jahrhunderts mit anderen kommunalen Dienstleistungen in sog. Bürgerämtern zusammengefasst. Zudem werden auch andere Bezeichnungen wie Bürgerservice, Kundenzentrum, Servicepunkt, Bürgerladen oder Bürgerdienste benutzt, um einerseits einen freundlicheren ersten Eindruck zu vermitteln und andererseits die geänderten Aufgabenbereiche deutlich zu machen. Die Rechtsgrundlagen ergeben sich aus dem Melderecht, der Gesamtheit aller melderechtlichen Vorschriften. Nach Art. 73 Abs. 1 Nr. 3 des Grundgesetzes (GG) fällt das Meldewesen nunmehr in die ausschliessliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes.



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