Übersetzer Japanisch - Chinesisch Mietvertrag München

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Chanjuan Wei

Am Oberwiesenfeld 27, 80809 München

Wei-TranslationsÜbersetzer-Profil:Berufserfahrung 08/2009 - heute Freiberufliche Dolmetscherin/Übersetzerin für Chinesisch, Deutsch, Englisch und Japanisch 10/2008 - ...
Übersetzer für Japanisch - Chinesisch und Dolmetscher für Japanisch - Chinesisch




Mietvertrag

Der Mietvertrag wird durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt. Die Rechtsmaterie zählt dabei zum Zivilrecht. Gegenstand des Mietvertrags ist die Überlassung einer Mietwohnung durch den Vermieter an den Mieter für eine monatliche Miete. Führer wurde diese auch als Mietzins bezeichnet. Der Mietvertrag ist somit ein gegenseitiger Vertrag. Er ist zwar formfrei, aber sollte immer schriftlich geschlossen werden. Ist die Mietsache nicht wie vertraglich vereinbart zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignet, kann der Mieter die Miete mindern oder kündigen. Schwierig gestaltet sich Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter. Denn dies geht nur, wenn dieser ein berechtigtes Interesse an der Kündigung des Mietvertrags hat. Der häufigste Fall beim Mietvertrag ist dabei die Kündigung wegen Eigenbedarf, also wenn der Vermieter selbst die Wohnung beziehen will. Übersetzer für Japanisch nach Chinesisch in München für Ihren Mietvertrag finden Sie schnell hier in unserem Verzeichnis uebersetzer.eu.



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