Übersetzer Ehemündigkeit Japanisch Berlin

Japanisch – Übersetzer in Berlin gesucht? Wir helfen Ihnen!

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Übersetzer für Japanisch und Dolmetscher für Japanisch

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Silke Bock-Günther

Alt-Wittenau 38F, 13437 Berlin

Übersetzer für Japanisch und Dolmetscher für Japanisch

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Ehemündigkeit

Die Ehemündigkeit ist die Fähigkeit wirksam eine Ehe eingehen zu dürfen. Grundsätzlich erreicht man in Deutschland die Ehemündigkeit mit dem Eintritt des 18. Lebensjahres. Allerdings besteht unter zwei Voraussetzungen auch die Möglichkeit bereits im Alter von 16. Jahren eine Ehe eingehen zu können. Die Voraussetzungen sind in § 1303 BGB geregelt. Demnach muss der zukünftige Ehepartner bereits volljährig sein und das zuständige Familiengericht muss der Ehe zustimmen. Ist dies der Fall, dann kann bereits vor der Volljährigkeit eine Ehe eingegangen werden. Übersetzer für Japanisch in Berlin für Ihre Übersetzung der Ehemündigkeit finden Sie bequem online und kostenlos auf uebersetzer.eu.


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