Übersetzer Testierfähigkeit Niederländisch - Deutsch gesucht?

Auf uebersetzer.eu finden Sie Niederländisch – Übersetzer.

Unsere gelisteten Testierfähigkeit - Übersetzungsbüros übersetzen Ihnen dabei gern innerhalb weniger Tage oder manchmal gar Stunden Ihre Dokumente und Urkunden (z.B. Testierfähigkeit) in der Sprache Niederländisch. Es sind bei uns mehr als eintausend Übersetzer gelistet, die Ihnen bei Ihrer Testierfähigkeit - Übersetzung von Niederländisch nach Deutsch gern zur Verfügung stehen.


Ausgewählte Testierfähigkeit Niederländisch - Deutsch Übersetzer im Überblick:

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AG Sprachendienst (BDÜ) • Verhandlungsdolmetscher • Konferenzdolmetscher

Weyertal 47, 50937 Köln

Beglaubigte Übersetzungen • vereidigte Dolmetscher • Urkundenübersetzungen • FachübersetzungenÜbersetzer-Profil:Stichwörter, Firmentätigkeit:> Beglaubigte Übersetzungen, Dolmetschen, Konferenzdolmetscher, > Albanisch, Arabisch, Armenisch, Bosnisch, ...
Übersetzer für Niederländisch - Deutsch und Dolmetscher für Niederländisch - Deutsch

gelistet in: Übersetzer Testierfähigkeit Niederländisch - Deutsch

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Anne Marie Sackx

, 10781 Berlin

Dolmetscherin SynchronsprecherinÜbersetzer-Profil:Professionelle Dolmetscherin: TV & Hörfunk - Sat1; MTV; Deutschlandradio Kultur (Live Interviews mit Popstars, ...
Übersetzer für Niederländisch - Deutsch und Dolmetscher für Niederländisch - Deutsch

gelistet in: Übersetzer Testierfähigkeit Niederländisch - Deutsch

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Karin Hirsch

Brebacher Str. 16, 66119 Saarbrücken

Übersetzer für Niederländisch - Deutsch

gelistet in: Übersetzer Testierfähigkeit Niederländisch - Deutsch

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Dipl.-Übersetzerin Miriam Deblon

Woortstr. 22 A, 48565 Steinfurt

Übersetzer für Niederländisch - Deutsch

gelistet in: Übersetzer Testierfähigkeit Niederländisch - Deutsch




Testierfähigkeit

Die Testierfähigkeit ist ein Begriff aus dem deutschen Erbrecht und beschreibt die Fähigkeit wirksam ein Testament einrichten zu können. Abzugrenzen ist die Testierfähigkeit von der allgemeinen Geschäftsfähigkeit, die im ersten Teile des BGB geregelt ist. Voll testierfähig ist eine Person mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
Ab diesem Zeitpunkt kann diese eigenständig ein Testament errichten. Minderjährige die bereits das 16. Lebensjahr erreicht haben, sind hingegen beschränkt testierfähig. Das bedeutet, dass lediglich solche Formen von Testamenten erlaubt sind, bei denen eine Beratung durch einen Notar erforderlich ist. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Minderjährige vor unüberlegten Verfügungen bewahrt wird.
Übersetzer für Niederländisch - Deutsch für Ihre Übersetzung der Testierfähigkeit können Sie bei uns auf uebersetzer.eu finden.


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