Übersetzer Testierfähigkeit Persisch - Deutsch gesucht?

Auf uebersetzer.eu finden Sie Persisch – Übersetzer.

Unsere gelisteten Testierfähigkeit - Übersetzungsbüros übersetzen Ihnen dabei gern innerhalb weniger Tage oder manchmal gar Stunden Ihre Dokumente und Urkunden (z.B. Testierfähigkeit) in der Sprache Persisch. Es sind bei uns mehr als eintausend Übersetzer gelistet, die Ihnen bei Ihrer Testierfähigkeit - Übersetzung von Persisch nach Deutsch gern zur Verfügung stehen.


Ausgewählte Testierfähigkeit Persisch - Deutsch Übersetzer im Überblick:

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Kholood Tayar

Desenißstraße 66, 22083 Hamburg

Tayar-TranslationsÜbersetzer-Profil:Dipl. Ing. (FH) Kholood Tayargeboren 1963 in SyrienMuttersprache: Arabisch 1981-1986         Studium Elektrotechnik und Maschinenbau in Latakia / ...
Übersetzer für Persisch - Deutsch und Dolmetscher für Persisch - Deutsch

gelistet in: Übersetzer Testierfähigkeit Persisch - Deutsch

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Dipl.-Übersetzerin Hafize Saglam

Postfach 7165, 53071 Bonn

TurkPars Fachübersetzungen & DolmetscherserviceÜbersetzer-Profil:Meine Philosophie: Mein Ziel ist es, durch meine Arbeit Brücken zu schlagen und zum besseren Verständnis zwischen den Kulturen ...
Übersetzer für Persisch - Deutsch und Dolmetscher für Persisch - Deutsch

gelistet in: Übersetzer Testierfähigkeit Persisch - Deutsch

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AG Sprachendienst (BDÜ) • Verhandlungsdolmetscher • Konferenzdolmetscher

Weyertal 47, 50937 Köln

Beglaubigte Übersetzungen • vereidigte Dolmetscher • Urkundenübersetzungen • FachübersetzungenÜbersetzer-Profil:Stichwörter, Firmentätigkeit:> Beglaubigte Übersetzungen, Dolmetschen, Konferenzdolmetscher, > Albanisch, Arabisch, Armenisch, Bosnisch, ...
Übersetzer für Persisch - Deutsch und Dolmetscher für Persisch - Deutsch

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Testierfähigkeit

Die Testierfähigkeit ist ein Begriff aus dem deutschen Erbrecht und beschreibt die Fähigkeit wirksam ein Testament einrichten zu können. Abzugrenzen ist die Testierfähigkeit von der allgemeinen Geschäftsfähigkeit, die im ersten Teile des BGB geregelt ist. Voll testierfähig ist eine Person mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
Ab diesem Zeitpunkt kann diese eigenständig ein Testament errichten. Minderjährige die bereits das 16. Lebensjahr erreicht haben, sind hingegen beschränkt testierfähig. Das bedeutet, dass lediglich solche Formen von Testamenten erlaubt sind, bei denen eine Beratung durch einen Notar erforderlich ist. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Minderjährige vor unüberlegten Verfügungen bewahrt wird.
Übersetzer für Persisch - Deutsch für Ihre Übersetzung der Testierfähigkeit können Sie bei uns auf uebersetzer.eu finden.


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