Übersetzer Ehefähigkeitszeugnis Polnisch Berlin
Polnisch – Übersetzer in Berlin gesucht? Wir helfen Ihnen!
Unsere gelisteten Übersetzungsbüros übersetzen Ihnen dabei gern innerhalb weniger Tage oder manchmal gar Stunden Ihre Dokumente und Urkunden (z.B. Ehefähigkeitszeugnis) in der Sprache Polnisch. Über 1.000 Übersetzer sind schon auf uebersetzer.eu gelistet. Diese stehen Ihnen bei Ihrer Ehefähigkeitszeugnis - Übersetzung nach Polnisch im Ort Berlin gern zur Verfügung.
Waitzstr. 16, 10629 Berlin
Dolmetscher- und Übersetzungsbüro RUSHITI Beglaubigte Übersetzungen • Ermächtigte ÜbersetzerÜbersetzer-Profil:Das Dolmetscher- und Übersetzungsbüro Rushiti hat sich im Dolmetschen und Übersetzen juristischer, wirtschaftlicher und immobilientechnischer ...
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Kurfürstendamm 235, 10719 Berlin
abc international Übersetzungsbüro oHG - Kompetenter Partner für Wirtschaft, Handel, IndustrieÜbersetzer-Profil:abc international zeichnet sich durch seine Spezialisierung in der Übersetzung von Urkunden aus (z. B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden) oder von ...
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Brauhausstr. 7, 13086 Berlin
Polnisch-Deutsch-Spanisch: Übersetzen, Dolmetschen
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Dietric- Bonhoeffer-Straße 12, 10407 Berlin
Dolmetscher und Übersetzer für Polnisch und Russisch
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Emmentaler Str. 95, 13409 Berlin
Beeidigter Dolmetscher und Übersetzer für Polnisch
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Kastanienallee 103, 10435 Berlin
allg. beeid. Dolmetscherin/staatl. gepr. Übersetzerin für Polnisch und Deutsch
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Ehefähigkeitszeugnis
Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine amtliche Bescheinigung darüber, dass für die beabsichtigte Eheschließung bzw. Heirat die entsprechende Ehefähigkeit gegeben ist. Das Ehefähigkeitszeugnis ist in Deutschland in § 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Ausländer, die in Deutschland die Eheschließung beabsichtigen, benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis, ausgestellt von dem Staat, dem der Ausländer angehört. Will zum Beispiel eine Polin einen Deutschen heiraten, so benötigt Sie ein polnisches Ehefähigkeitszeugnis. Übersetzer für Polnisch in Berlin haben daher sehr oft das Zeugnis der Ehefähigkeit zur Übersetzung vorliegen. Bescheinigt das Ehefähigkeitszeugnis dem Ausländer dann doch, dass nach dem Recht seines Heimatstaates die Voraussetzungen für die Ehe erfüllt sind. Ein Ehehindernis läge bei mangelnder Ehefähigkeit oder einem Eheverbot vor. Ehefähigkeit bedeutet insbesondere, dass der Ehepartner alt genug ist. Ein Eheverbot läge vor, wenn der zukünftige Ehepartner schon in seinem Heimatland verheiratet (Verbot der Doppelehe) oder ein Verwandter wäre. In diesem Falle würde ein Ehehindernis bestehen und kein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden. Übersetzer für Polnisch [ Zielsprache] in Berlin für Ihr Ehefähigkeitszeugnis finden Sie hier auf unserem Portal uebersetzer.eu.
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