Übersetzer Kaufvertrag Portugiesisch Berlin
Portugiesisch – Übersetzer in Berlin gesucht? Wir helfen Ihnen!
Unsere gelisteten Übersetzungsbüros übersetzen Ihnen dabei gern innerhalb weniger Tage oder manchmal gar Stunden Ihre Dokumente und Urkunden (z.B. Kaufvertrag) in der Sprache Portugiesisch. Über 1.000 Übersetzer sind schon auf uebersetzer.eu gelistet. Diese stehen Ihnen bei Ihrer Kaufvertrag - Übersetzung nach Portugiesisch im Ort Berlin gern zur Verfügung.
Waitzstr. 16, 10629 Berlin
Dolmetscher- und Übersetzungsbüro RUSHITI Beglaubigte Übersetzungen • Ermächtigte ÜbersetzerÜbersetzer-Profil:Das Dolmetscher- und Übersetzungsbüro Rushiti hat sich im Dolmetschen und Übersetzen juristischer, wirtschaftlicher und immobilientechnischer ...
Übersetzer für Portugiesisch und Dolmetscher für Portugiesischgelistet in: Übersetzer Kaufvertrag Portugiesisch Berlin
Kurfürstendamm 235, 10719 Berlin
abc international Übersetzungsbüro oHG - Kompetenter Partner für Wirtschaft, Handel, IndustrieÜbersetzer-Profil:abc international zeichnet sich durch seine Spezialisierung in der Übersetzung von Urkunden aus (z. B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden) oder von ...
Übersetzer für Portugiesisch und Dolmetscher für Portugiesischgelistet in: Übersetzer Kaufvertrag Portugiesisch Berlin
Friedrichstraße 79, 10117 Berlin
Fachübersetzungsdienst GmbH | ÜbersetzungsbüroÜbersetzer-Profil:Fachübersetzungen mit Qualitätsgarantie
Die Fachübersetzungsdienst GmbH hat sich als ein führendes Sprachdienstleistungsunternehmen auf ...
Übersetzer für Portugiesisch und Dolmetscher für Portugiesischgelistet in: Übersetzer Kaufvertrag Portugiesisch Berlin
Eschengraben 7, 13189 Berlin
Beglaubigte Übersetzungen / Traduções juramentadasÜbersetzer-Profil:Diplom-Übersetzer für Spanisch und Portugiesisch mit Nebenfach Jura, Fremdsprachliches Rechtsstudium Spanisch
Übersetzer für Portugiesisch und Dolmetscher für Portugiesischgelistet in: Übersetzer Kaufvertrag Portugiesisch Berlin
Ammerseestraße 17, 12527 Berlin
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Kaufvertrag
Zivilrechtlich ist im Bürgerlichen Gesetzbuch auch der Kaufvertrag geregelt. Beim Kaufvertrag ist der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Hierbei verpflichtet sich der Käufer dem Verkäufer den vereinbarten Preis zu zahlen und der Verkäufer verpflichtet sich die Kaufsache frei von Sachmängeln und Rechtsmängeln zu verschaffen. Ein Kaufvertrag kann grundsätzlich formlos, also auch mündlich, geschlossen werden. Zum empfehlen ist aber auf jeden Fall jeden wichtig Kaufvertrag schriftlich zu fixieren. Im deutschen Recht muss der Verkäufer dem Käufer das Eigentum an der Kaufsache übertragen. Dies geschieht nicht schon bei Vertragsschluss, also zum Beispiel beim schriftlichen Vertrag mit Unterzeichnung des Vertrags, sondern der Verkäufer muss die Sache noch aktiv übergeben bzw. das Eigentum verschaffen (Abstraktionsprinzip). Ist die Kaufsache mangelhaft, hat der Erwerber folgende Rechte: Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und ggf. Schadensersatz oder Aufwendungsersatz.Übersetzer für Portugiesisch [ Zielsprache] in Berlin für Ihre Kaufvertragsübersetzung können Sie auf uebersetzer.eu bequem online kostenlos nach PLZ und Ort suchen.