Rechtssprache-Seminar für Dolmetscher und Übersetzer, die vor dem Langericht Hannover Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen müssen

Autor: , verfasst am 17.09.2013


Seminar für Dolmetscher/-innen und Übersetzer/-innen, die Kenntnisse der deutschen Rechtssprache vor dem Landgericht Hannover nachweisen müssen (gilt sowohl für neue als auch für bereits beeidigte /ermächtige Übersetzer/Dolmetscher)

Neue Regelung bezüglich der Beeidigung von Dolmetschern und Ermächtigung von Übersetzern (§ 9 a Abs. 2 Nds. AGGVG)! Nach dieser Regelung müssen Übersetzer und Dolmetscher, die sich in Niedersachsen ermächtigen und/oder allgemein beeidigen lassen möchten, vor dem Landgericht Hannover Kenntnisse der deutschen Rechtssprache nachweisen. Diese Regelung betrifft auch allgemeine Beeidigungen von Dolmetschern und Ermächtigungen von Übersetzern, die bereits vor dem Inkrafttreten der §§ 9 - 9 h Nds. AGGVG am 01.01.2011 erteilt worden sind. Alle vor dem 01.01.2011 erteilten Beeidigungen und Ermächtigungen erlöschen aber spätestens mit Ablauf des 31.12.2015, unabhängig davon, ob sie befristet oder unbefristet erteilt wurden. Termine: 25.10.2013 – 27.10.2013 22.11.2013 – 25.11.2013 Weitere Termine (für 2014) werden in Kürze bekannt gegeben. Ort: Anwaltskanzlei Ahmet Yildirim Arndtstr. 19, 30167 Hannover


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