Übersetzer Spanisch - Deutsch Kaufvertrag Köln

Spanisch Deutsch – Übersetzer in Köln finden Sie auf unserem Portal uebersetzer.eu. Die gelisteten Übersetzungsbüros übersetzen Ihnen dabei gern innerhalb weniger Tage oder manchmal gar Stunden Ihre Dokumente und Urkunden (z.B. Kaufvertrag) in der Sprache Spanisch. Es sind bei uns mehr als eintausend Übersetzerinnen und Übersetzer gelistet, die Ihnen bei Ihrer Kaufvertrag - Übersetzung von Spanisch nach Deutsch im Ort Köln gern behilflich sind.


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Carolina Bogado

Wormser Str. 55, 50677 Köln

CB TRANSLATEÜbersetzer-Profil:Ermächtigte Übersetzerin und beeidigte Dolmetscherin (OLG Köln) Deutsch↔Spanisch für die Bundesrepublik Deutschland und Spanien (MAEC, Spanisches ...
Übersetzer für Spanisch - Deutsch und Dolmetscher für Spanisch - Deutsch


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AG Sprachendienst (BDÜ) • Beglaubigte Übersetzungen • vereidigte Dolmetsch • Urkundenübersetzungen

Weyertal 47, 50937 Köln

beeidigte Dolmetscher • KonferenzdolmetscherÜbersetzer-Profil:Stichwörter, Firmentätigkeit:> Beglaubigte Übersetzungen, Dolmetschen, Konferenzdolmetscher > Albanisch, Arabisch, Armenisch, ...
Übersetzer für Spanisch - Deutsch und Dolmetscher für Spanisch - Deutsch


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Sabine Rösner

Anisweg 41, 51109 Köln

Übersetzungen vom FachÜbersetzer-Profil: Volljuristin und Rechtsanwältin Fachübersetzerin (MA) gerichtlich ermächtigt durch das OLG Köln für Englisch und ...
Übersetzer für Spanisch - Deutsch




Kaufvertrag

Zivilrechtlich ist im Bürgerlichen Gesetzbuch auch der Kaufvertrag geregelt. Beim Kaufvertrag ist der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Hierbei verpflichtet sich der Käufer dem Verkäufer den vereinbarten Preis zu zahlen und der Verkäufer verpflichtet sich die Kaufsache frei von Sachmängeln und Rechtsmängeln zu verschaffen. Ein Kaufvertrag kann grundsätzlich formlos, also auch mündlich, geschlossen werden. Zum empfehlen ist aber auf jeden Fall jeden wichtig Kaufvertrag schriftlich zu fixieren. Im deutschen Recht muss der Verkäufer dem Käufer das Eigentum an der Kaufsache übertragen. Dies geschieht nicht schon bei Vertragsschluss, also zum Beispiel beim schriftlichen Vertrag mit Unterzeichnung des Vertrags, sondern der Verkäufer muss die Sache noch aktiv übergeben bzw. das Eigentum verschaffen (Abstraktionsprinzip). Ist die Kaufsache mangelhaft, hat der Erwerber folgende Rechte: Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und ggf. Schadensersatz oder Aufwendungsersatz.Übersetzer für Spanisch [ Zielsprache] in Köln für Ihre Kaufvertragsübersetzung können Sie auf uebersetzer.eu bequem online kostenlos nach PLZ und Ort suchen.



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