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Die Eidesfähigkeit ist die Fähigkeit vor einer zuständigen Stelle vereidigt zu werden. In Deutschland ist die Eidesfähigkeit in § 60 StPO gesetzlich normiert. Hiernach kann eine Person dann einen Eid abgeben, wenn er das 18. Lebensjahr erreicht hat und nicht geistig behindert ist. Zusätzlich darf einen Zeuge, der selbst einer Straftat bezichtig wird nicht vereidigt werden.
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