Übersetzer Einwohnermeldeamt Vietnamesisch Berlin

Vietnamesisch – Übersetzer in Berlin gesucht? Wir helfen Ihnen!

Unsere gelisteten Übersetzungsbüros übersetzen Ihnen dabei gern innerhalb weniger Tage oder manchmal gar Stunden Ihre Dokumente und Urkunden (z.B. Einwohnermeldeamt) in der Sprache Vietnamesisch. Über 1.000 Übersetzer sind schon auf uebersetzer.eu gelistet. Diese stehen Ihnen bei Ihrer Einwohnermeldeamt - Übersetzung nach Vietnamesisch im Ort Berlin gern zur Verfügung.


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Ermächtigte Übersetzer Berlin/ Beeidigte Dolmetscher Berlin/ Urkundenübersetzungen

Kurfürstendamm 235, 10719 Berlin

abc international Übersetzungsbüro oHG - Kompetenter Partner für Wirtschaft, Handel, IndustrieÜbersetzer-Profil:abc international zeichnet sich durch seine Spezialisierung in der Übersetzung von Urkunden aus (z. B. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden) oder von ...
Übersetzer für Vietnamesisch und Dolmetscher für Vietnamesisch

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Malik Autiq

Karl - Marx - Str. 168, 12043 Berlin

M & M Dolmetscher- und Übersetzungsdienst
Übersetzer für Vietnamesisch und Dolmetscher für Vietnamesisch

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Britt Otschik

Stephanstraße 16, 10559 Berlin

Allgemein beeidigte Dolmetscherin und Übersetzerin für Vietnamesisch
Übersetzer für Vietnamesisch und Dolmetscher für Vietnamesisch

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Einwohnermeldeamt

Als Einwohnermeldeamt wird die kommunale Behörde bezeichnet, die sich als Meldestelle mit der im Meldewesen verankerten Meldepflicht befasst. Diese Behörden heissen in Deutschland Meldebehörden. Die Aufgaben der Einwohnermeldeämter wurden seit Ende des 20.Jahrhunderts mit anderen kommunalen Dienstleistungen in sog. Bürgerämtern zusammengefasst. Zudem werden auch andere Bezeichnungen wie Bürgerservice, Kundenzentrum, Servicepunkt, Bürgerladen oder Bürgerdienste benutzt, um einerseits einen freundlicheren ersten Eindruck zu vermitteln und andererseits die geänderten Aufgabenbereiche deutlich zu machen. Die Rechtsgrundlagen ergeben sich aus dem Melderecht, der Gesamtheit aller melderechtlichen Vorschriften. Nach Art. 73 Abs. 1 Nr. 3 des Grundgesetzes (GG) fällt das Meldewesen nunmehr in die ausschliessliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes.


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