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Dipl.-Kfm. Marc P. Battenstein
Gudrun Battenstein Dolmetscherin / Gründerin der SPKG BATTENSTEIN GmbH ...
Übersetzer für Japanisch und Dolmetscher für Japanischgelistet in: Übersetzer Testierfähigkeit Japanisch
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A2E Ostasien-SprachendiensteÜbersetzer-Profil:20 Jahre Erfahrung als Dolmetscher und Übersetzer
Simultandolmetschen in allen 4 Hauptsprachen (Japanisch, Chinesisch, Englisch, Deutsch) in alle ...
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Testierfähigkeit
Die Testierfähigkeit ist ein Begriff aus dem deutschen Erbrecht und beschreibt die Fähigkeit wirksam ein Testament einrichten zu können. Abzugrenzen ist die Testierfähigkeit von der allgemeinen Geschäftsfähigkeit, die im ersten Teile des BGB geregelt ist. Voll testierfähig ist eine Person mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
Ab diesem Zeitpunkt kann diese eigenständig ein Testament errichten. Minderjährige die bereits das 16. Lebensjahr erreicht haben, sind hingegen beschränkt testierfähig. Das bedeutet, dass lediglich solche Formen von Testamenten erlaubt sind, bei denen eine Beratung durch einen Notar erforderlich ist. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Minderjährige vor unüberlegten Verfügungen bewahrt wird.
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