Ein Übersetzer hilft Ihnen Texte und Urkunden von einer Sprache in eine andere Zielsprache zu übersetzen. Übersetzer kann jeder werden, der eine entsprechende Qualifikation vorweisen kann. Als Qualifikationen sind der universitär erworbene „Diplom-Übersetzer“ und der nicht-universitär erworbene „staatlich geprüfte Übersetzer“ zu nennen. Letztere weisen dabei eine bestandene Prüfung bei der IHK auf.
Geschützt sind aber nur die Bezeichnungen „öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer“, „ermächtigter Übersetzer“ und der „allgemein beeidigte Übersetzer“. Diese Bezeichnungen variieren je nach Bundesland. Hierbei unterzieht sich der Übersetzer bestimmten Prüfungen und Anmeldungen bei den jeweiligen Gerichtsbezirken. Eine Ermächtigung bzw. Beeidigung des Übersetzers ist vor allem bei der Übersetzung von Urkunden für Behörden erforderlich.
Fachlich unterscheidet man ansonsten die Fachübersetzer, die sich einem bestimmten Fachbereich wie zum Beispiel juristische Übersetzungen verschrieben haben, die Literaturübersetzer, die vor allem Bücher, also Romane, Sachbücher etc. übersetzen und zuletzt die Terminologen, die bei Unternehmen Terminologie-Datenbanken erstellen. Zu Mathe, Informatik, Naturwissenschaften und Technik findet man auf www.lernort-mint.de auch viele Erklärungen.
Allgemein ist die Arbeit eines Übersetzers nicht zu unterschätzen. Er muss nicht nur oft mehrere Fremdsprachen perfekt beherrschen, sondern auch ein gutes Fachwissen über das Gebiet, in dem er gerade übersetzt, vorweisen können.