Übersetzer Einwohnermeldeamt Deutsch - Vietnamesisch gesucht?

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Unsere gelisteten Einwohnermeldeamt - Übersetzungsbüros übersetzen Ihnen dabei gern innerhalb weniger Tage oder manchmal gar Stunden Ihre Dokumente und Urkunden (z.B. Einwohnermeldeamt) in der Sprache Deutsch. Es sind bei uns mehr als eintausend Übersetzer gelistet, die Ihnen bei Ihrer Einwohnermeldeamt - Übersetzung von Deutsch nach Vietnamesisch gern zur Verfügung stehen.


Ausgewählte Einwohnermeldeamt Deutsch - Vietnamesisch Übersetzer im Überblick:

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Übersetzungsbüro Panorama

Salvatorstraße 8, 80333 München

Übersetzungsbüro PanoramaÜbersetzer-Profil:Übersetzungsbüro für alle Sprachen Die Panorama Languages AG hat sich als international agierender online Übersetzungsdienst auf zahlreiche ...
Übersetzer für Deutsch - Vietnamesisch und Dolmetscher für Deutsch - Vietnamesisch

gelistet in: Übersetzer Einwohnermeldeamt Deutsch - Vietnamesisch

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Malik Autiq

Karl - Marx - Str. 168, 12043 Berlin

M & M Dolmetscher- und Übersetzungsdienst
Übersetzer für Deutsch - Vietnamesisch und Dolmetscher für Deutsch - Vietnamesisch

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Britt Otschik

Stephanstraße 16, 10559 Berlin

Allgemein beeidigte Dolmetscherin und Übersetzerin für Vietnamesisch
Übersetzer für Deutsch - Vietnamesisch und Dolmetscher für Deutsch - Vietnamesisch

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Einwohnermeldeamt

Als Einwohnermeldeamt wird die kommunale Behörde bezeichnet, die sich als Meldestelle mit der im Meldewesen verankerten Meldepflicht befasst. Diese Behörden heissen in Deutschland Meldebehörden. Die Aufgaben der Einwohnermeldeämter wurden seit Ende des 20.Jahrhunderts mit anderen kommunalen Dienstleistungen in sog. Bürgerämtern zusammengefasst. Zudem werden auch andere Bezeichnungen wie Bürgerservice, Kundenzentrum, Servicepunkt, Bürgerladen oder Bürgerdienste benutzt, um einerseits einen freundlicheren ersten Eindruck zu vermitteln und andererseits die geänderten Aufgabenbereiche deutlich zu machen. Die Rechtsgrundlagen ergeben sich aus dem Melderecht, der Gesamtheit aller melderechtlichen Vorschriften. Nach Art. 73 Abs. 1 Nr. 3 des Grundgesetzes (GG) fällt das Meldewesen nunmehr in die ausschliessliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes.


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