Übersetzer Englisch - Deutsch Testierfähigkeit München
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RUSSISCH DOLMETSCH- UND ÜBERSETZUNGSDIENSTE (mit Begl.)Übersetzer-Profil:Diplom-Übersetzer (Universität des Saarlandes); Fachdolmetscher (Sprachen & Dolmetscher Institut München); öffentlich ...
Übersetzer für Englisch - Deutsch und Dolmetscher für Englisch - Deutsch
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Allgemein beeidigte Übersetzerin | DolmetscherinÜbersetzer-Profil:Dolmetscher- und Übersetzertätigkeit für Anwaltskanzleien und Justiz, Simultan- und Konsekutivdolmetschen bei Konferenzen, ...
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Übersetzungsbüro Bettina CheginiÜbersetzer-Profil:Ausbildung zur staatlich geprüften Übersetzerin und Dolmetscherin für Italienisch in München, allgemein beeidigt beim LG München I, seit 1995 ...
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Testierfähigkeit
Die Testierfähigkeit ist ein Begriff aus dem deutschen Erbrecht und beschreibt die Fähigkeit wirksam ein Testament einrichten zu können. Abzugrenzen ist die Testierfähigkeit von der allgemeinen Geschäftsfähigkeit, die im ersten Teile des BGB geregelt ist. Voll testierfähig ist eine Person mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
Ab diesem Zeitpunkt kann diese eigenständig ein Testament errichten. Minderjährige die bereits das 16. Lebensjahr erreicht haben, sind hingegen beschränkt testierfähig. Das bedeutet, dass lediglich solche Formen von Testamenten erlaubt sind, bei denen eine Beratung durch einen Notar erforderlich ist. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Minderjährige vor unüberlegten Verfügungen bewahrt wird.
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