Übersetzer Englisch - Deutsch Testierfähigkeit München

Englisch Deutsch – Übersetzer in München finden Sie auf unserem Portal uebersetzer.eu. Die gelisteten Übersetzungsbüros übersetzen Ihnen dabei gern innerhalb weniger Tage oder manchmal gar Stunden Ihre Dokumente und Urkunden (z.B. Testierfähigkeit) in der Sprache Englisch. Es sind bei uns mehr als eintausend Übersetzerinnen und Übersetzer gelistet, die Ihnen bei Ihrer Testierfähigkeit - Übersetzung von Englisch nach Deutsch im Ort München gern behilflich sind.


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Jakov Jordan

Ebenböckstraße 6a, 81241 München

RUSSISCH DOLMETSCH- UND ÜBERSETZUNGSDIENSTE (mit Begl.)Übersetzer-Profil:Diplom-Übersetzer (Universität des Saarlandes); Fachdolmetscher (Sprachen & Dolmetscher Institut München); öffentlich ...
Übersetzer für Englisch - Deutsch und Dolmetscher für Englisch - Deutsch


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Mag.phil. Maria Ströer

Versaillerstr. 11, 81677 München

Allgemein beeidigte Übersetzerin | DolmetscherinÜbersetzer-Profil:Dolmetscher- und Übersetzertätigkeit für Anwaltskanzleien und Justiz, Simultan- und Konsekutivdolmetschen bei Konferenzen, ...
Übersetzer für Englisch - Deutsch und Dolmetscher für Englisch - Deutsch


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Laszlo Balogh

Konrad-Dreher-Str. 9, 80689 München

A. & O. Fachübersetzungen
Übersetzer für Englisch - Deutsch und Dolmetscher für Englisch - Deutsch


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Bettina Chegini

Guntherstr. 19, 80639 München

Übersetzungsbüro Bettina CheginiÜbersetzer-Profil:Ausbildung zur staatlich geprüften Übersetzerin und Dolmetscherin für Italienisch in München, allgemein beeidigt beim LG München I, seit 1995 ...
Übersetzer für Englisch - Deutsch und Dolmetscher für Englisch - Deutsch




Testierfähigkeit

Die Testierfähigkeit ist ein Begriff aus dem deutschen Erbrecht und beschreibt die Fähigkeit wirksam ein Testament einrichten zu können. Abzugrenzen ist die Testierfähigkeit von der allgemeinen Geschäftsfähigkeit, die im ersten Teile des BGB geregelt ist. Voll testierfähig ist eine Person mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
Ab diesem Zeitpunkt kann diese eigenständig ein Testament errichten. Minderjährige die bereits das 16. Lebensjahr erreicht haben, sind hingegen beschränkt testierfähig. Das bedeutet, dass lediglich solche Formen von Testamenten erlaubt sind, bei denen eine Beratung durch einen Notar erforderlich ist. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Minderjährige vor unüberlegten Verfügungen bewahrt wird.
Übersetzer für Englisch nach Deutsch in München für Ihre Übersetzung der Testierfähigkeit können Sie bei uns auf uebersetzer.eu finden.



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