Übersetzer Ehemündigkeit Französisch Brüssel

Französisch – Übersetzer in Brüssel gesucht? Wir helfen Ihnen!

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Constanze Neumann

Avenue Eugène Demolder 19, 1030 Brüssel, Belgien

Übersetzer für Französisch und Dolmetscher für Französisch

gelistet in: Übersetzer Ehemündigkeit Französisch Brüssel



Ehemündigkeit

Die Ehemündigkeit ist die Fähigkeit wirksam eine Ehe eingehen zu dürfen. Grundsätzlich erreicht man in Deutschland die Ehemündigkeit mit dem Eintritt des 18. Lebensjahres. Allerdings besteht unter zwei Voraussetzungen auch die Möglichkeit bereits im Alter von 16. Jahren eine Ehe eingehen zu können. Die Voraussetzungen sind in § 1303 BGB geregelt. Demnach muss der zukünftige Ehepartner bereits volljährig sein und das zuständige Familiengericht muss der Ehe zustimmen. Ist dies der Fall, dann kann bereits vor der Volljährigkeit eine Ehe eingegangen werden. Übersetzer für Französisch in Brüssel für Ihre Übersetzung der Ehemündigkeit finden Sie bequem online und kostenlos auf uebersetzer.eu.


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