Übersetzer Testierfähigkeit Französisch Berlin
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BERLIN-ÜBERSETZER Beeidigte Dolmetscher und ermächtigte Übersetzer / Beglaubigte ÜbersetzungenÜbersetzer-Profil:Wir sind selbständige beeidigte Dolmetscher und ermächtigte Übersetzer mit den Sprachen Englisch, Französisch, Portugiesisch, ...
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, 10781 Berlin
Dolmetscherin SynchronsprecherinÜbersetzer-Profil:Professionelle Dolmetscherin: TV & Hörfunk - Sat1; MTV; Deutschlandradio Kultur (Live Interviews mit Popstars, ...
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AGENTUR TRADUSET ÜBERSETZUNGEN. FACHÜBERSETZUNGEN, BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN, KONFERENZDOLMETSCHEÜbersetzer-Profil:Unsere Übersetzer sind Diplom-Übersetzer und übersetzen auschließlich in Ihre Muttersprache.
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Testierfähigkeit
Die Testierfähigkeit ist ein Begriff aus dem deutschen Erbrecht und beschreibt die Fähigkeit wirksam ein Testament einrichten zu können. Abzugrenzen ist die Testierfähigkeit von der allgemeinen Geschäftsfähigkeit, die im ersten Teile des BGB geregelt ist. Voll testierfähig ist eine Person mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
Ab diesem Zeitpunkt kann diese eigenständig ein Testament errichten. Minderjährige die bereits das 16. Lebensjahr erreicht haben, sind hingegen beschränkt testierfähig. Das bedeutet, dass lediglich solche Formen von Testamenten erlaubt sind, bei denen eine Beratung durch einen Notar erforderlich ist. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Minderjährige vor unüberlegten Verfügungen bewahrt wird.
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