Übersetzer Erbvertrag Japanisch - Chinesisch gesucht?

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Unsere gelisteten Erbvertrag - Übersetzungsbüros übersetzen Ihnen dabei gern innerhalb weniger Tage oder manchmal gar Stunden Ihre Dokumente und Urkunden (z.B. Erbvertrag) in der Sprache Japanisch. Es sind bei uns mehr als eintausend Übersetzer gelistet, die Ihnen bei Ihrer Erbvertrag - Übersetzung von Japanisch nach Chinesisch gern zur Verfügung stehen.


Ausgewählte Erbvertrag Japanisch - Chinesisch Übersetzer im Überblick:

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Chanjuan Wei

Am Oberwiesenfeld 27, 80809 München

Wei-TranslationsÜbersetzer-Profil:Berufserfahrung 08/2009 - heute Freiberufliche Dolmetscherin/Übersetzerin für Chinesisch, Deutsch, Englisch und Japanisch 10/2008 - ...
Übersetzer für Japanisch - Chinesisch und Dolmetscher für Japanisch - Chinesisch

gelistet in: Übersetzer Erbvertrag Japanisch - Chinesisch




Erbvertrag

Ein Erbvertrag ist genau wie ein Testament eine Verfügung von Todes wegen. Er regelt den Verbleib des Vermögens nach dem Tod des Erblassers. Im Gegensatz zum Testament kommt dem Erbvertrag eine juristisch stärkere Wirkung zu. Ein Erbvertrag ist gegenüber dem Vertragspartner bindend, und kann nicht, wie ein Testament, widerrufen werden. Demensprechend besitzt der Vertragspartner eine gesicherte Rechtsposition und hat damit eine gewisse Planungssicherheit. In der Praxis wird ein Erbvertrag häufig mit einem Ehevertrag verbunden, sodass damit sämtliche Fragen umfassend geklärt sind. Übersetzer für Japanisch - Chinesisch haben oft einen Erbvertrag zur Übersetzung vorliegen.


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