Übersetzer Testierfähigkeit Persisch: Übersetzungsbüro gesucht?
Auf uebersetzer.eu finden Sie Persisch - Übersetzer.
Unsere gelisteten Übersetzungsbüros übersetzen Ihnen dabei gern innerhalb weniger Tage oder manchmal gar Stunden Ihre Dokumente und Urkunden in der Sprache Persisch. Es sind bei uns mehr als eintausend Übersetzer gelistet, die Ihnen bei Ihrer Testierfähigkeit - Übersetzung in Persisch gern zur Verfügung stehen.
Finden Sie Ihr Übersetzungsbüro Testierfähigkeit Persisch nach Orten
Ausgewählte Testierfähigkeit Persisch Übersetzer im Überblick:
Graf-Adolf-Platz 1-2, 40213 Düsseldorf
SPKG BATTENSTEIN GmbH Beeidigte Fachübersetzer und Dolmetscher RECHT / WP / STEUERNÜbersetzer-Profil:Geschäftsführung der SPKG BATTENSTEIN GmbH
Dipl.-Kfm. Marc P. Battenstein
Gudrun Battenstein Dolmetscherin / Gründerin der SPKG BATTENSTEIN GmbH ...
Übersetzer für Persisch und Dolmetscher für Persischgelistet in: Übersetzer Testierfähigkeit Persisch
Weyertal 47, 50937 Köln
Beglaubigte Übersetzungen • vereidigte Dolmetscher • Urkundenübersetzungen • FachübersetzungenÜbersetzer-Profil:Stichwörter, Firmentätigkeit:> Beglaubigte Übersetzungen, Dolmetschen, Konferenzdolmetscher, > Albanisch, Arabisch, Armenisch, Bosnisch, ...
Übersetzer für Persisch und Dolmetscher für Persischgelistet in: Übersetzer Testierfähigkeit Persisch
Postfach 7165, 53071 Bonn
TurkPars Fachübersetzungen & DolmetscherserviceÜbersetzer-Profil:Meine Philosophie:
Mein Ziel ist es, durch meine Arbeit Brücken zu schlagen und zum besseren Verständnis zwischen den Kulturen ...
Übersetzer für Persisch und Dolmetscher für Persischgelistet in: Übersetzer Testierfähigkeit Persisch
Desenißstraße 66, 22083 Hamburg
Tayar-TranslationsÜbersetzer-Profil:Dipl. Ing. (FH) Kholood Tayargeboren 1963 in SyrienMuttersprache: Arabisch
1981-1986 Studium Elektrotechnik und Maschinenbau in Latakia / ...
Übersetzer für Persisch und Dolmetscher für Persischgelistet in: Übersetzer Testierfähigkeit Persisch
Testierfähigkeit
Die Testierfähigkeit ist ein Begriff aus dem deutschen Erbrecht und beschreibt die Fähigkeit wirksam ein Testament einrichten zu können. Abzugrenzen ist die Testierfähigkeit von der allgemeinen Geschäftsfähigkeit, die im ersten Teile des BGB geregelt ist. Voll testierfähig ist eine Person mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
Ab diesem Zeitpunkt kann diese eigenständig ein Testament errichten. Minderjährige die bereits das 16. Lebensjahr erreicht haben, sind hingegen beschränkt testierfähig. Das bedeutet, dass lediglich solche Formen von Testamenten erlaubt sind, bei denen eine Beratung durch einen Notar erforderlich ist. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Minderjährige vor unüberlegten Verfügungen bewahrt wird.
Übersetzer für Persisch für Ihre Übersetzung der Testierfähigkeit können Sie bei uns auf uebersetzer.eu finden.
Weitere Persisch - Übersetzungsbüros in den Orten:
Persisch Übersetzer nach weiteren Fachbereichen: