Übersetzer Testierfähigkeit Rumänisch: Übersetzungsbüro gesucht?
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Unsere gelisteten Übersetzungsbüros übersetzen Ihnen dabei gern innerhalb weniger Tage oder manchmal gar Stunden Ihre Dokumente und Urkunden in der Sprache Rumänisch. Es sind bei uns mehr als eintausend Übersetzer gelistet, die Ihnen bei Ihrer Testierfähigkeit - Übersetzung in Rumänisch gern zur Verfügung stehen.
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Riemannstraße 38, 04107 Leipzig
Karen Schmiady ÜbersetzungenÜbersetzer-Profil:Den Schwerpunkt meiner Arbeit bildet das Übersetzen von Fachtexten und Urkunden. Ich biete Ihnen jedoch noch weitere Dienstleistungen rund um ...
Übersetzer für Rumänischgelistet in: Übersetzer Testierfähigkeit Rumänisch
Kiebitzweg 26, 85540 Haar/München
Übersetzer für Rumänischgelistet in: Übersetzer Testierfähigkeit Rumänisch
Große Marktstraße 48, 63065 Offenbach (bei Frankfurt) am Main
Bindhardt Liana beglaubigte Übersetzungen Rumänisch-Deutsch
Übersetzer für Rumänischgelistet in: Übersetzer Testierfähigkeit Rumänisch
Desenißstraße 66, 22083 Hamburg
Tayar-TranslationsÜbersetzer-Profil:Dipl. Ing. (FH) Kholood Tayargeboren 1963 in SyrienMuttersprache: Arabisch
1981-1986 Studium Elektrotechnik und Maschinenbau in Latakia / ...
Übersetzer für Rumänisch und Dolmetscher für Rumänischgelistet in: Übersetzer Testierfähigkeit Rumänisch
Freiburger Allee 64, 71034 Böblingen
Übersetzer für Rumänisch und Dolmetscher für Rumänischgelistet in: Übersetzer Testierfähigkeit Rumänisch
Stapelholmer Str 13, 22049 Hamburg
HPK Hamburg, Übersetzung & Dolmetschen Englisch/Deutsch/RumänischÜbersetzer-Profil:Berufliche Qualifikationen:
-Diplom-Jurist - West-Universität Timisoara, Rumänien
-Master of European Studies (MES) - Europa-Kolleg ...
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Testierfähigkeit
Die Testierfähigkeit ist ein Begriff aus dem deutschen Erbrecht und beschreibt die Fähigkeit wirksam ein Testament einrichten zu können. Abzugrenzen ist die Testierfähigkeit von der allgemeinen Geschäftsfähigkeit, die im ersten Teile des BGB geregelt ist. Voll testierfähig ist eine Person mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
Ab diesem Zeitpunkt kann diese eigenständig ein Testament errichten. Minderjährige die bereits das 16. Lebensjahr erreicht haben, sind hingegen beschränkt testierfähig. Das bedeutet, dass lediglich solche Formen von Testamenten erlaubt sind, bei denen eine Beratung durch einen Notar erforderlich ist. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Minderjährige vor unüberlegten Verfügungen bewahrt wird.
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