Übersetzer Ehefähigkeitszeugnis Schwäbisch

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Maria Knaier-Rujovic

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Ehefähigkeitszeugnis

Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine amtliche Bescheinigung darüber, dass für die beabsichtigte Eheschließung bzw. Heirat die entsprechende Ehefähigkeit gegeben ist. Das Ehefähigkeitszeugnis ist in Deutschland in § 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Ausländer, die in Deutschland die Eheschließung beabsichtigen, benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis, ausgestellt von dem Staat, dem der Ausländer angehört. Will zum Beispiel eine Polin einen Deutschen heiraten, so benötigt Sie ein polnisches Ehefähigkeitszeugnis. Übersetzer in Schwäbisch haben daher sehr oft das Zeugnis der Ehefähigkeit zur Übersetzung vorliegen. Bescheinigt das Ehefähigkeitszeugnis dem Ausländer dann doch, dass nach dem Recht seines Heimatstaates die Voraussetzungen für die Ehe erfüllt sind. Ein Ehehindernis läge bei mangelnder Ehefähigkeit oder einem Eheverbot vor. Ehefähigkeit bedeutet insbesondere, dass der Ehepartner alt genug ist. Ein Eheverbot läge vor, wenn der zukünftige Ehepartner schon in seinem Heimatland verheiratet (Verbot der Doppelehe) oder ein Verwandter wäre. In diesem Falle würde ein Ehehindernis bestehen und kein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden. Übersetzer [ Zielsprache] in Schwäbisch für Ihr Ehefähigkeitszeugnis finden Sie hier auf unserem Portal uebersetzer.eu.



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