Übersetzer Kaufvertrag Deutsch - Persisch gesucht?
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Unsere gelisteten Kaufvertrag - Übersetzungsbüros übersetzen Ihnen dabei gern innerhalb weniger Tage oder manchmal gar Stunden Ihre Dokumente und Urkunden (z.B. Kaufvertrag) in der Sprache Deutsch. Es sind bei uns mehr als eintausend Übersetzer gelistet, die Ihnen bei Ihrer Kaufvertrag - Übersetzung von Deutsch nach Persisch gern zur Verfügung stehen.
Ausgewählte Kaufvertrag Deutsch - Persisch Übersetzer im Überblick:
Graf-Adolf-Platz 1-2, 40213 Düsseldorf
SPKG BATTENSTEIN GmbH Beeidigte Fachübersetzer und Dolmetscher RECHT / WP / STEUERNÜbersetzer-Profil:Geschäftsführung der SPKG BATTENSTEIN GmbH
Dipl.-Kfm. Marc P. Battenstein
Gudrun Battenstein Dolmetscherin / Gründerin der SPKG BATTENSTEIN GmbH ...
Übersetzer für Deutsch - Persisch und Dolmetscher für Deutsch - Persischgelistet in: Übersetzer Kaufvertrag Deutsch - Persisch
Hofmillerstr. 3a, 81245 München
Chiva Tafazzoli DolmetscherdiensteÜbersetzer-Profil:
Jahrgang 1965, geboren in Teheran (Iran), deutscher und iranischer Staatsbürger, wohnhaft in München.
Französisches Abitur, Studium der ...
Übersetzer für Deutsch - Persisch und Dolmetscher für Deutsch - Persischgelistet in: Übersetzer Kaufvertrag Deutsch - Persisch
Postfach 7165, 53071 Bonn
TurkPars Fachübersetzungen & DolmetscherserviceÜbersetzer-Profil:Meine Philosophie:
Mein Ziel ist es, durch meine Arbeit Brücken zu schlagen und zum besseren Verständnis zwischen den Kulturen ...
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Steindamm 9, 20099 Hamburg
Behraznia Persisch-Übersetzungsdienste
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Weyertal 47, 50937 Köln
beeidigte Dolmetscher • KonferenzdolmetscherÜbersetzer-Profil:Stichwörter, Firmentätigkeit:> Beglaubigte Übersetzungen, Dolmetschen, Konferenzdolmetscher > Albanisch, Arabisch, Armenisch, ...
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Gymnasiumstr. 10, 70794 FilderstadtÜbersetzer-Profil:Abitur im Iran
Studium der Agrarbiologie in Gießen (Justus-Liebig-Universität) Promotion an der Universität Hohenheim (1974) ...
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Kaufvertrag
Zivilrechtlich ist im Bürgerlichen Gesetzbuch auch der Kaufvertrag geregelt. Beim Kaufvertrag ist der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Hierbei verpflichtet sich der Käufer dem Verkäufer den vereinbarten Preis zu zahlen und der Verkäufer verpflichtet sich die Kaufsache frei von Sachmängeln und Rechtsmängeln zu verschaffen. Ein Kaufvertrag kann grundsätzlich formlos, also auch mündlich, geschlossen werden. Zum empfehlen ist aber auf jeden Fall jeden wichtig Kaufvertrag schriftlich zu fixieren. Im deutschen Recht muss der Verkäufer dem Käufer das Eigentum an der Kaufsache übertragen. Dies geschieht nicht schon bei Vertragsschluss, also zum Beispiel beim schriftlichen Vertrag mit Unterzeichnung des Vertrags, sondern der Verkäufer muss die Sache noch aktiv übergeben bzw. das Eigentum verschaffen (Abstraktionsprinzip). Ist die Kaufsache mangelhaft, hat der Erwerber folgende Rechte: Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und ggf. Schadensersatz oder Aufwendungsersatz.Übersetzer für Deutsch - Persisch [ Zielsprache] für Ihre Kaufvertragsübersetzung können Sie auf uebersetzer.eu bequem online kostenlos nach PLZ und Ort suchen.